Welche Dokumente muss Ihnen der italienische Verkäufer aushändigen?
Seit der Reform gibt Italien ein Documento Unico di Circolazione e di Proprietà (DU) aus, das die frühere carta di circolazione und das certificato di proprietà vereint. Ältere Fahrzeuge fahren noch mit den zwei getrennten Dokumenten. Die carta di circolazione (oder das DU) trägt die harmonisierten technischen Daten, darunter Typ-Variante-Version (D.2) und Genehmigungsnummer (K).
Lassen Sie vor dem Kauf eine visura PRA ziehen: Sie deckt ein fermo amministrativo (Stilllegung wegen Schulden) oder eine Hypothek auf, die den Export blockieren würde. Nach dem Kauf wird die radiazione per esportazione beim PRA über den ACI oder einen STA-Schalter beantragt: Kennzeichen und Dokument werden hinterlegt, und Sie erhalten ein DU mit dem Vermerk „cessato dalla circolazione per esportazione“, nicht zum Fahren gültig, aber für die Zulassungsstelle unverzichtbar. Hat Deutschland das Fahrzeug bereits zugelassen und die Dokumente einbehalten, akzeptiert der ACI eine entsprechende Erklärung.
Braucht man für ein italienisches Auto eine Übereinstimmungsbescheinigung?
Die italienische carta di circolazione nennt in der Regel die Genehmigungsnummer in Feld K und Typ-Variante-Version in D.2. Ist K eine EG-Typgenehmigungsnummer (e3*…), kann sich die Zulassungsstelle mit dem Dokument begnügen. Verweist sie auf eine italienische omologazione nazionale, häufig bei alten Fahrzeugen, wird die COC verlangt.
Zwei Realitäten des italienischen Markts belasten den Antrag. Das Alter des Bestands: Fiat 500, Panda und Alfa Romeo über zehn Jahre sind Legion, und Artikel 36 der Verordnung (EU) 2018/858 verpflichtet den Hersteller nur zehn Jahre nach der Herstellung zu einem Duplikat; danach fragen wir beim Hersteller an, bevor wir etwas in Rechnung stellen. Der Aufbau: Italien ist das Land des Ducato und des Iveco Daily, Basis der meisten Wohnmobile und umgebauten Transporter; der Hersteller dokumentiert das Fahrgestell, der Ausbauer stellt die Bescheinigung für den Umbau aus. Siehe unsere Seiten Wohnmobil und Nutzfahrzeug.
Umsatzsteuer beim Kauf in der EU: was das Finanzamt erwartet
Ein in einem anderen Mitgliedstaat gekauftes Fahrzeug wird nicht verzollt: Es unterliegt den Regeln der innergemeinschaftlichen Umsatzsteuer. Zwei Fälle sind zu unterscheiden:
- Neufahrzeug im umsatzsteuerlichen Sinn (weniger als sechs Monate seit der Erstzulassung oder weniger als 6 000 km): Die Umsatzsteuer ist in Deutschland fällig, auch wenn Sie von einer Privatperson kaufen. Sie geben beim Finanzamt Ihres Wohnorts die Erklärung zur Fahrzeugeinzelbesteuerung ab und zahlen die deutsche Umsatzsteuer; ein Händler stellt Ihnen in diesem Fall netto in Rechnung. Die Zulassungsstelle meldet jede Zulassung eines solchen Fahrzeugs an das Finanzamt.
- Gebrauchtfahrzeug: keine deutsche Umsatzsteuer beim Kauf von privat. Beim Händler ist die Steuer entweder im Preis enthalten (Differenzbesteuerung, auf der Rechnung vermerkt) oder, wenn Sie als Unternehmer netto kaufen, als innergemeinschaftlicher Erwerb in Ihrer Umsatzsteuererklärung anzugeben.
Anders als in Frankreich (quitus fiscal) oder Belgien (e-705) verlangt die deutsche Zulassungsstelle für ein Gebrauchtfahrzeug keinen gesonderten Steuernachweis; beim Neufahrzeug kann sie den Nachweis der Fahrzeugeinzelbesteuerung sehen wollen. In Österreich kommt die NoVA hinzu, die vor der Zulassung über FinanzOnline zu erklären ist. Überblick der EU zur Zulassung im Ausland.
Beim italienischen Händler nennt die Rechnung „regime del margine“ (Differenzbesteuerung, in Deutschland nichts zu zahlen) oder weist die IVA aus; eine steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferung an einen Unternehmer ist in Deutschland als Erwerb zu versteuern.
Hauptuntersuchung oder Vollgutachten: was die Zulassungsstelle verlangt
Ein gebrauchtes Importfahrzeug wird mit einer gültigen Hauptuntersuchung einer deutschen Prüforganisation (TÜV, DEKRA, GTÜ, KÜS) zugelassen. Die periodische Prüfung des Herkunftslands (contrôle technique, APK, revisione, MOT) wird in der Regel nicht anerkannt; ihr Bericht ist aber ein guter Hinweis auf den Zustand des Fahrzeugs.
Die Hauptuntersuchung prüft den Zustand, nicht die Übereinstimmung mit dem genehmigten Typ. Fehlt der Nachweis der EG-Typgenehmigung (Übereinstimmungsbescheinigung oder vollständige Felder D.2 und K im ausländischen Fahrzeugschein), bleibt die Begutachtung nach § 21 StVZO durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen: Das sogenannte Vollgutachten stellt die technischen Daten fest und führt zur Einzelgenehmigung, ist aber aufwendiger und teurer als die Bescheinigung des Herstellers. Eine Datenbestätigung des Herstellers oder Importeurs kann das Gutachten vereinfachen. In Österreich übernimmt die Typisierung beim Landeshauptmann diese Rolle, in der Schweiz die Prüfung beim Strassenverkehrsamt.
Die italienische revisione ist die periodische Prüfung eines anderen Mitgliedstaats; für die Zulassungsstelle bleibt die Hauptuntersuchung einer deutschen Prüforganisation der sichere Weg.
Wie überführen Sie das Auto nach der Löschung?
Nach der Löschung wegen Ausfuhr hat das Fahrzeug keine gültigen italienischen Kennzeichen mehr. Die Motorizzazione kann ein foglio di via mit provisorischem Kennzeichen für eine bestimmte Fahrt ausstellen, doch die gängigste Lösung bleibt der Transport auf dem Anhänger nach Deutschland, dann das Kurzzeitkennzeichen für Hauptuntersuchung und Zulassungstermin. Sie können das Fahrzeug auch zuerst in Deutschland zulassen und danach in Italien gegen Vorlage der deutschen Zulassungsbescheinigung löschen lassen.
Für die Fahrt aus dem Herkunftsland sind die dort ausgegebenen Export- oder Überführungskennzeichen mit eigener Versicherung der sicherste Weg; jede Länderseite beschreibt sie. In Deutschland gibt die Zulassungsstelle für ein noch nicht zugelassenes Fahrzeug ein Kurzzeitkennzeichen aus (gelber Streifen mit Ablaufdatum, höchstens fünf Tage): für Überführungs-, Prüfungs- und Probefahrten, gegen eVB-Nummer, Ausweis und Nachweis der Fahrzeugdaten. Ohne gültige Hauptuntersuchung ist es auf Fahrten zur Prüfstelle im Zulassungsbezirk und in angrenzenden Bezirken beschränkt.
Ob eine Zulassungsstelle ein Kurzzeitkennzeichen für ein noch im Ausland stehendes Fahrzeug ausgibt und ob die Transitländer es anerkennen, klären Sie vor der Abholung; sonst bleibt der Transport auf dem Anhänger. Das Fahrzeug muss vom ersten Kilometer an versichert sein. Österreich kennt für dieselbe Aufgabe die blauen Überstellungskennzeichen, die Schweiz kurzfristige Ausweise des Strassenverkehrsamts.
Gebühren und Kfz-Steuer: was bei der Zulassung anfällt
Deutschland erhebt keine Zulassungssteuer wie die NoVA in Österreich, die BPM in den Niederlanden oder den Malus in Frankreich. Bei der Zulassung fallen an:
- die Verwaltungsgebühren der Zulassungsstelle, die Kennzeichenschilder und auf Wunsch die Gebühr für ein Wunschkennzeichen;
- die Feinstaubplakette, deren Farbe sich aus der Schadstoffklasse (Feld V.9) ergibt;
- die Kfz-Steuer, die das Hauptzollamt jährlich per SEPA-Lastschrift einzieht; das Mandat geben Sie bei der Zulassung ab. Bei Pkw bemisst sie sich nach Hubraum (P.1) und CO₂-Ausstoß (V.7), bei Fahrzeugen ab September 2018 nach dem WLTP-Wert; leichte Nutzfahrzeuge werden nach zulässiger Gesamtmasse besteuert, reine Elektrofahrzeuge sind zeitlich befristet befreit.
Die Übereinstimmungsbescheinigung liefert genau die Werte, die als Bemessungsgrundlage dienen: CO₂ nach WLTP, Massen, Leistung, Schadstoffklasse. Ein NEDC-Wert aus einem alten Dokument kann die Schätzung verfälschen. In Österreich kommen die NoVA (CO₂-basiert, vor der Zulassung über FinanzOnline) und die motorbezogene Versicherungssteuer hinzu, in der Schweiz die Automobilsteuer bei der Einfuhr und die kantonale Motorfahrzeugsteuer. Unsere Rechner geben eine Größenordnung; verbindlich ist der Bescheid der Behörde.
Wie läuft die Zulassung bei der Zulassungsstelle ab?
Ein Fahrzeug mit ausländischen Papieren wird bei der Zulassungsstelle Ihres Wohnorts zugelassen, in der Regel mit Online-Termin und persönlicher Vorsprache: Das Internetverfahren i-Kfz deckt Importfahrzeuge nicht ab. Ein Zulassungsdienst kann den Antrag mit Vollmacht für Sie stellen. Sie legen die Unterlagen vor, erhalten Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II, lassen die Schilder prägen und bekommen Siegel und HU-Plakette aufgebracht. Der ausländische Fahrzeugschein wird eingezogen oder entwertet und die Zulassung dem Herkunftsland gemeldet.
Unsere Schritt-für-Schritt-Anleitung beschreibt Unterlagen, Reihenfolge und die Varianten für Belgien, Luxemburg, die Schweiz und die Niederlande.