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Ein in den Niederlanden gekauftes Auto in Deutschland zulassen

Für die Zulassung eines in den Niederlanden gekauften Autos verlangen Sie die kentekencard mit ihrem Übertragungscode, lassen den Export beim RDW melden und stellen dann Rechnung, deutsche Hauptuntersuchung und, wenn die EU-Genehmigungsdaten nicht vorliegen, die Übereinstimmungsbescheinigung zusammen. Der Antrag wird bei der Zulassungsstelle Ihres Wohnorts gestellt.

Innergemeinschaftlicher Erwerb

Aktualisiert am

Welche Dokumente muss Ihnen der niederländische Verkäufer aushändigen?

Die niederländische Zulassung besteht aus einer kentekencard, einer vom RDW ausgegebenen Plastikkarte, ergänzt um einen neunstelligen tenaamstellingscode, der den Halterwechsel erlaubt. Der Verkäufer (oder Sie gemeinsam) meldet den Export in einer RDW-Stelle oder bei einem zugelassenen Betrieb: Das RDW stellt ein Exportdokument auf Papier und einen vrijwaringsbewijs aus, der den Verkäufer aus der Haftung entlässt; die niederländischen Kennzeichen müssen abgegeben werden.

Verlangen Sie Rechnung oder Kaufvertrag mit FIN und den Bericht der letzten APK (periodische Prüfung). Das öffentliche Register des RDW (kentekencheck) erlaubt Ihnen, vor dem Kauf kostenlos Erstzulassungsdatum, Herkunftsland, APK-Gültigkeit und Genehmigungsdaten zu prüfen.

Braucht man für ein niederländisches Auto eine Übereinstimmungsbescheinigung?

Das niederländische System ist stark digitalisiert: Die EU-Typgenehmigungsnummer (typegoedkeuringsnummer) ist im RDW-Register abrufbar, aber die kentekencard selbst gibt die Felder D.2 und K nicht immer so wieder, wie die Zulassungsstelle sie erwartet. Fehlen sie dort ganz oder teilweise, wird die Übereinstimmungsbescheinigung verlangt. Wir prüfen das kostenlos anhand der FIN.

Zwei Besonderheiten belasten den Antrag. Zuerst das grijs kenteken: Aus niederländischen Steuergründen wurden Kombis und Vans (allen voran Volvo V60 und V90) als N1 mit zwei Sitzen, Trennwand und ebenem Ladeboden genehmigt; die COC trägt diese Konfiguration, und die Zulassungsstelle lässt einen Lkw zu. Dann die britische Herkunft: Viele von niederländischen Händlern angebotene Fahrzeuge waren zuerst im Vereinigten Königreich zugelassen. Liegt die britische Erstzulassung nach dem Brexit, gehört das Fahrzeug in eine Zollakte und seine Genehmigung kann britisch sein. Der Fahrzeugschein nennt das Land der ersten Zulassung.

Umsatzsteuer beim Kauf in der EU: was das Finanzamt erwartet

Ein in einem anderen Mitgliedstaat gekauftes Fahrzeug wird nicht verzollt: Es unterliegt den Regeln der innergemeinschaftlichen Umsatzsteuer. Zwei Fälle sind zu unterscheiden:

  • Neufahrzeug im umsatzsteuerlichen Sinn (weniger als sechs Monate seit der Erstzulassung oder weniger als 6 000 km): Die Umsatzsteuer ist in Deutschland fällig, auch wenn Sie von einer Privatperson kaufen. Sie geben beim Finanzamt Ihres Wohnorts die Erklärung zur Fahrzeugeinzelbesteuerung ab und zahlen die deutsche Umsatzsteuer; ein Händler stellt Ihnen in diesem Fall netto in Rechnung. Die Zulassungsstelle meldet jede Zulassung eines solchen Fahrzeugs an das Finanzamt.
  • Gebrauchtfahrzeug: keine deutsche Umsatzsteuer beim Kauf von privat. Beim Händler ist die Steuer entweder im Preis enthalten (Differenzbesteuerung, auf der Rechnung vermerkt) oder, wenn Sie als Unternehmer netto kaufen, als innergemeinschaftlicher Erwerb in Ihrer Umsatzsteuererklärung anzugeben.

Anders als in Frankreich (quitus fiscal) oder Belgien (e-705) verlangt die deutsche Zulassungsstelle für ein Gebrauchtfahrzeug keinen gesonderten Steuernachweis; beim Neufahrzeug kann sie den Nachweis der Fahrzeugeinzelbesteuerung sehen wollen. In Österreich kommt die NoVA hinzu, die vor der Zulassung über FinanzOnline zu erklären ist. Überblick der EU zur Zulassung im Ausland.

Der niederländische Verkäufer kann sich beim Export einen Teil der BPM (niederländische Zulassungssteuer) erstatten lassen: Das ist seine Sache, erklärt aber, warum er Sie nach der Zulassung um eine Kopie Ihrer deutschen Zulassungsbescheinigung bitten wird.

Hauptuntersuchung oder Vollgutachten: was die Zulassungsstelle verlangt

Ein gebrauchtes Importfahrzeug wird mit einer gültigen Hauptuntersuchung einer deutschen Prüforganisation (TÜV, DEKRA, GTÜ, KÜS) zugelassen. Die periodische Prüfung des Herkunftslands (contrôle technique, APK, revisione, MOT) wird in der Regel nicht anerkannt; ihr Bericht ist aber ein guter Hinweis auf den Zustand des Fahrzeugs.

Die Hauptuntersuchung prüft den Zustand, nicht die Übereinstimmung mit dem genehmigten Typ. Fehlt der Nachweis der EG-Typgenehmigung (Übereinstimmungsbescheinigung oder vollständige Felder D.2 und K im ausländischen Fahrzeugschein), bleibt die Begutachtung nach § 21 StVZO durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen: Das sogenannte Vollgutachten stellt die technischen Daten fest und führt zur Einzelgenehmigung, ist aber aufwendiger und teurer als die Bescheinigung des Herstellers. Eine Datenbestätigung des Herstellers oder Importeurs kann das Gutachten vereinfachen. In Österreich übernimmt die Typisierung beim Landeshauptmann diese Rolle, in der Schweiz die Prüfung beim Strassenverkehrsamt.

Wie überführen Sie das Auto nach der Exportmeldung?

Nach der Exportmeldung beim RDW darf das Fahrzeug vierzehn Tage in den Niederlanden mit einem weißen Kennzeichen mit schwarzer Schrift fahren (Ausfuhrkennzeichen, das Sie anfertigen lassen oder selbst herstellen können), sofern die APK noch gültig und das Fahrzeug versichert ist. Diese Duldung gilt auf niederländischem Gebiet; für die Fahrt nach Deutschland sind der Transport auf dem Anhänger oder ein vorab bei Ihrer Zulassungsstelle beantragtes Kurzzeitkennzeichen sicherer.

Für die Fahrt aus dem Herkunftsland sind die dort ausgegebenen Export- oder Überführungskennzeichen mit eigener Versicherung der sicherste Weg; jede Länderseite beschreibt sie. In Deutschland gibt die Zulassungsstelle für ein noch nicht zugelassenes Fahrzeug ein Kurzzeitkennzeichen aus (gelber Streifen mit Ablaufdatum, höchstens fünf Tage): für Überführungs-, Prüfungs- und Probefahrten, gegen eVB-Nummer, Ausweis und Nachweis der Fahrzeugdaten. Ohne gültige Hauptuntersuchung ist es auf Fahrten zur Prüfstelle im Zulassungsbezirk und in angrenzenden Bezirken beschränkt.

Ob eine Zulassungsstelle ein Kurzzeitkennzeichen für ein noch im Ausland stehendes Fahrzeug ausgibt und ob die Transitländer es anerkennen, klären Sie vor der Abholung; sonst bleibt der Transport auf dem Anhänger. Das Fahrzeug muss vom ersten Kilometer an versichert sein. Österreich kennt für dieselbe Aufgabe die blauen Überstellungskennzeichen, die Schweiz kurzfristige Ausweise des Strassenverkehrsamts.

Gebühren und Kfz-Steuer: was bei der Zulassung anfällt

Deutschland erhebt keine Zulassungssteuer wie die NoVA in Österreich, die BPM in den Niederlanden oder den Malus in Frankreich. Bei der Zulassung fallen an:

  • die Verwaltungsgebühren der Zulassungsstelle, die Kennzeichenschilder und auf Wunsch die Gebühr für ein Wunschkennzeichen;
  • die Feinstaubplakette, deren Farbe sich aus der Schadstoffklasse (Feld V.9) ergibt;
  • die Kfz-Steuer, die das Hauptzollamt jährlich per SEPA-Lastschrift einzieht; das Mandat geben Sie bei der Zulassung ab. Bei Pkw bemisst sie sich nach Hubraum (P.1) und CO₂-Ausstoß (V.7), bei Fahrzeugen ab September 2018 nach dem WLTP-Wert; leichte Nutzfahrzeuge werden nach zulässiger Gesamtmasse besteuert, reine Elektrofahrzeuge sind zeitlich befristet befreit.

Die Übereinstimmungsbescheinigung liefert genau die Werte, die als Bemessungsgrundlage dienen: CO₂ nach WLTP, Massen, Leistung, Schadstoffklasse. Ein NEDC-Wert aus einem alten Dokument kann die Schätzung verfälschen. In Österreich kommen die NoVA (CO₂-basiert, vor der Zulassung über FinanzOnline) und die motorbezogene Versicherungssteuer hinzu, in der Schweiz die Automobilsteuer bei der Einfuhr und die kantonale Motorfahrzeugsteuer. Unsere Rechner geben eine Größenordnung; verbindlich ist der Bescheid der Behörde.

Wie läuft die Zulassung bei der Zulassungsstelle ab?

Ein Fahrzeug mit ausländischen Papieren wird bei der Zulassungsstelle Ihres Wohnorts zugelassen, in der Regel mit Online-Termin und persönlicher Vorsprache: Das Internetverfahren i-Kfz deckt Importfahrzeuge nicht ab. Ein Zulassungsdienst kann den Antrag mit Vollmacht für Sie stellen. Sie legen die Unterlagen vor, erhalten Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II, lassen die Schilder prägen und bekommen Siegel und HU-Plakette aufgebracht. Der ausländische Fahrzeugschein wird eingezogen oder entwertet und die Zulassung dem Herkunftsland gemeldet.

Unsere Schritt-für-Schritt-Anleitung beschreibt Unterlagen, Reihenfolge und die Varianten für Belgien, Luxemburg, die Schweiz und die Niederlande.

Die Fallstricke dieses Imports

Das grijs kenteken

Ein V60 oder ein Transporter mit grijs kenteken ist ein Zweisitzer-Nutzfahrzeug. Lesen Sie Sitzplatzzahl und Fahrzeugklasse im RDW-Register vor dem Kauf, nicht danach.

Die britische Herkunft

Links- oder Rechtslenker, das RDW-Register nennt das Land der Erstzulassung. Eine Erstzulassung im Vereinigten Königreich nach dem Brexit ändert die zollrechtliche Natur des Falls.

Der fehlende Übertragungscode

Ohne tenaamstellingscode kann das RDW den Export nicht melden. Zahlen Sie nicht, ohne ihn vor Augen zu haben.

Das Tesla-Werk

Zwei identische Tesla können je nach Werk unter verschiedene Genehmigungen fallen. Die FIN weist auf die richtige Genehmigungsakte.

Meistimportierte Marken aus den Niederlanden: Preis und Lieferzeit der Bescheinigung

MarkePreis inkl. MwSt.Angegebene LieferzeitAngebot anfordern
BMW199 €10 WerktageAngebot anfordern
Kia265 €3 WerktageAngebot anfordern
Mini199 €10 WerktageAngebot anfordern
Nissan289 €10 WerktageAngebot anfordern
Opel199 €2 WerktageAngebot anfordern
Peugeot289 €2 WerktageAngebot anfordern
Tesla299 €10 WerktageAngebot anfordern
Toyota189 €5 WerktageAngebot anfordern
Volkswagen159 €4 WerktageAngebot anfordern
Volvo189 €2 WerktageAngebot anfordern

Preise inklusive Mehrwertsteuer und digitaler Lieferung. Die Lieferzeit ist die des Herstellers, in Werktagen ab Zahlung und vollständigen Unterlagen.

Häufige Fragen

Offizielle Quellen

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