Darf eine Zulassungsstelle eine Übersetzung der Übereinstimmungsbescheinigung verlangen?
Grundsätzlich nein. Die europäische Übereinstimmungsbescheinigung folgt einem harmonisierten Muster nach der Durchführungsverordnung (EU) 2020/683: Jedes Feld trägt in allen Sprachen dieselbe Nummer (0.1 Marke, 0.2 Typ, 0.10 FIN, 13 Masse in fahrbereitem Zustand, 27 Leistung, 49.4 CO₂ WLTP …). Zulassungsstellen und Zulassungsdienste können eine COC auf Französisch, Italienisch oder Englisch lesen.
In der Praxis kommt die Forderung nach einer Übersetzung dennoch gelegentlich vor: ein Sachbearbeiter, der das Muster nicht kennt, eine ältere Bescheinigung im nationalen Format, ein Antrag über einen Dienstleister mit eigener Prüfliste. Damit Ihr Antrag nicht liegen bleibt, bieten wir eine Übersetzung als Option an.
Was umfasst die Übersetzungsoption?
Die Option (39 €) liefert eine freie Übersetzung ins Französische sämtlicher Felder der Bescheinigung, den Feldnummern gegenübergestellt, damit der Sachbearbeiter jede Angabe sofort findet. Sie ist für den französischen Zulassungsantrag (ANTS) gedacht, wird als PDF zusammen mit der digitalen Kopie der Bescheinigung geliefert und gehört Ihnen: Sie können sie Ihrem Antrag beifügen oder dem Zulassungsdienst übergeben.
Sie bezieht sich auf die Bescheinigung, die wir für Sie beschaffen, gleich in welcher Sprache der Hersteller sie ausstellt. Brauchen Sie eine Übersetzung ins Deutsche, fragen Sie uns vor der Bestellung: Wir erstellen ein Angebot.
Was die Option nicht umfasst
- Eine beglaubigte Übersetzung durch einen gerichtlich ermächtigten Übersetzer mit Stempel und Bestätigungsvermerk: Wir bieten sie auf Anfrage an, da der Preis von Sprache und Umfang abhängt.
- Die Übersetzung anderer Unterlagen: Kaufvertrag, Rechnung, ausländischer Fahrzeugschein. Letzterer folgt ebenfalls einem harmonisierten Muster (Richtlinie 1999/37/EG) und braucht normalerweise keine Übersetzung.
- Eine Übersetzung in eine andere Sprache als Französisch.
In welcher Sprache stellt der Hersteller die Bescheinigung aus?
Der Hersteller stellt die Bescheinigung in der Sprache seiner Homologationsabteilung oder des Landes der Erstzulassung aus: Deutsch bei den meisten deutschen Marken, Italienisch, Englisch, manchmal mehrere Sprachen auf demselben Dokument. Die Seite jeder Marke nennt die übliche Sprache des Dokuments. Durch das harmonisierte Format ist diese Sprache zweitrangig: Die technischen Daten sind über ihre Feldnummer identifizierbar.
Wann ist eine beglaubigte Übersetzung wirklich nötig?
Für eine gewöhnliche Zulassung selten. Sie kann in einem Verfahren zur Einzelgenehmigung nach § 21 StVZO, in einem Gutachten- oder Gerichtsverfahren oder von Stellen verlangt werden, die sie nach internen Vorgaben fordern. Wird sie von Ihnen verlangt, senden Sie uns die schriftliche Aufforderung der Stelle: Wir erstellen ein Angebot und sagen Ihnen oft, dass eine freie Übersetzung genügen würde.