Definition der Übereinstimmungsbescheinigung
Die Übereinstimmungsbescheinigung (COC, für Certificate of Conformity) ist ein vom Fahrzeughersteller ausgestelltes Dokument. Sie bescheinigt, dass das Fahrzeug das Werk in Übereinstimmung mit einem auf europäischer Ebene genehmigten Typ verlässt. Man spricht von der EG-Typgenehmigung.
Die COC wird in allen Ländern der Europäischen Union anerkannt. Genau das ermöglicht es, ein in Deutschland, Belgien oder Italien gekauftes Fahrzeug in Frankreich zuzulassen — und umgekehrt.
Wozu dient die COC?
- Ein aus der EU importiertes Fahrzeug zulassen (den Fahrzeugschein erhalten).
- Der Behörde die genauen technischen Merkmale des Fahrzeugs nachweisen.
- Eine Einzelabnahme durch eine technische Prüfstelle zur Feststellung der Konformität vermeiden.
- Eine verlorene COC durch ein offizielles Duplikat ersetzen.
Was enthält eine Übereinstimmungsbescheinigung?
Die COC fasst alle Genehmigungsdaten des Fahrzeugs zusammen:
- Marke, Typ, Variante, Version
- Fahrzeug-Identifizierungsnummer (FIN)
- Typgenehmigungsnummer
- Massen (Leergewicht, zulässige Höchstwerte)
- Abmessungen
- Motorisierung, Hubraum, Leistung
- CO₂-Emissionen und Euro-Norm
- Geräuschpegel
- Anzahl der Sitzplätze
- Sicherheitsausstattung
COC in Papierform oder digitale Kopie per E-Mail?
Seit dem 5. Juli 2026 wandern die Konformitätsdaten neu gebauter EU-Fahrzeuge als eCOC (signiertes XML) zwischen Hersteller und Behörden. Ältere Fahrzeuge — also praktisch jeder Gebrauchtimport — stützen sich weiterhin auf die dem Halter ausgehändigte COC. Genau diese beschafft Homologa für Sie. Papier und Ausdrucke der eCOC bleiben im Übrigen längstens bis zum 29. November 2026 zulässig.
Nach Fahrzeugtyp
Die allgemeinen Regeln sind dieselben, doch jede Klasse hat ihre eigenen Aufmerksamkeitspunkte: die in der Bescheinigung eingetragene Klasse, das Gesamtgewicht, ein etwaiger Aufbau.
Häufige Fragen
Ist die COC Pflicht, um ein importiertes Fahrzeug zuzulassen?
Ja. Für ein aus einem anderen EU-Land importiertes Fahrzeug ist die Übereinstimmungsbescheinigung erforderlich, um den Fahrzeugschein zu erhalten.
Kann ich ein Duplikat erhalten, wenn ich meine COC verloren habe?
Ja. Wir beschaffen ein offizielles Duplikat der Bescheinigung beim Hersteller. Beachten Sie die 10-Jahres-Regel: Nach Artikel 36 der Verordnung (EU) 2018/858 ist der Hersteller nur 10 Jahre nach dem Herstellungsdatum des Fahrzeugs zur Ausstellung eines Duplikats verpflichtet und bewahrt die Kopien auch nur so lange auf. Danach bleibt es möglich, liegt aber im Ermessen des Herstellers — wir prüfen die Verfügbarkeit, bevor Ihnen etwas berechnet wird.
Ist die COC in ganz Europa gültig?
Ja, die europäische Übereinstimmungsbescheinigung wird in allen Mitgliedstaaten der Europäischen Union anerkannt.
Führt Homologa Fahrzeug-Homologationen (Einzelgenehmigung) durch?
Nein. Homologa beschafft beim Hersteller die Übereinstimmungsbescheinigung (COC) eines in Europa bereits typgenehmigten Fahrzeugs und begleitet die Zulassung eines importierten Fahrzeugs. Die technische Homologation eines Fahrzeugs ohne COC (Einzelgenehmigung durch die zuständige Behörde) ist ein anderes Verfahren, das wir nicht durchführen: In diesem Fall zeigen wir Ihnen den richtigen Weg.