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Ein in Luxemburg gekauftes Auto in Deutschland zulassen

Für die Zulassung eines in Luxemburg gekauften Autos brauchen Sie den luxemburgischen Zulassungsschein, die Rechnung (oft einer Leasinggesellschaft), eine deutsche Hauptuntersuchung und die Übereinstimmungsbescheinigung, wenn der Zulassungsschein die Felder D.2 und K nicht vollständig ausweist. Der Bestand ist jung und hochwertig: Die Herstellerdaten sind verfügbar.

Innergemeinschaftlicher Erwerb

Aktualisiert am

Welche Dokumente muss Ihnen der luxemburgische Verkäufer aushändigen?

Der luxemburgische Zulassungsschein (certificat d’immatriculation) wird von der SNCA (Société nationale de circulation automobile) ausgestellt, bei neueren Modellen in zwei Teilen. Er folgt dem harmonisierten EU-Muster. Der Verkäufer händigt Ihnen außerdem Rechnung oder Kaufvertrag mit FIN, das letzte Zertifikat der technischen Kontrolle (SNCT oder zugelassene Prüfstelle) und, falls er sie aufbewahrt hat, die Übereinstimmungsbescheinigung aus.

Besonderheit des Großherzogtums: Die SNCA verlangt die europäische Übereinstimmungsbescheinigung für die Zulassung eines importierten Gebrauchtwagens, der nach dem 1. Februar 2016 erstmals zugelassen wurde. Ein neueres luxemburgisches Fahrzeug wurde also mit seiner COC zugelassen; diese ist oft bei der Leasinggesellschaft oder dem Arbeitgeber geblieben, der es bestellt hat. Viele Fahrzeuge wurden zudem von Firmen mit Sitz in Belgien oder Deutschland bestellt, weshalb ein gutgläubiger Verkäufer nicht immer weiß, wo das Original liegt.

Braucht man für ein luxemburgisches Auto eine Übereinstimmungsbescheinigung?

Prüfen Sie zuerst die Felder D.2 und K des Zulassungsscheins: Sind sie vollständig und verweisen auf eine EG-Typgenehmigung, kann sich die Zulassungsstelle damit begnügen. Besitzt der Verkäufer die Original-COC, gilt sie in der ganzen Union. Sonst fordern wir das Duplikat beim Hersteller anhand der FIN an, ohne Umweg über den Leasinggeber: Die Bescheinigung beschreibt das Fahrzeug, nicht seinen Eigentümer.

Der luxemburgische Bestand ist jung, wird von den Flotten alle drei bis vier Jahre erneuert und besteht überwiegend aus deutschen Premiumfahrzeugen, Volvo und Tesla: Die Genehmigungsdaten liegen vor, und der Anfrageweg ist eingespielt. Ein Punkt bei hoch ausgestatteten Fahrzeugen: Die COC beschreibt die tatsächliche Werkskonfiguration (Felgen, Fahrwerk, Massen); nachträglich montierte Ausstattung steht nicht darin.

Umsatzsteuer beim Kauf in der EU: was das Finanzamt erwartet

Ein in einem anderen Mitgliedstaat gekauftes Fahrzeug wird nicht verzollt: Es unterliegt den Regeln der innergemeinschaftlichen Umsatzsteuer. Zwei Fälle sind zu unterscheiden:

  • Neufahrzeug im umsatzsteuerlichen Sinn (weniger als sechs Monate seit der Erstzulassung oder weniger als 6 000 km): Die Umsatzsteuer ist in Deutschland fällig, auch wenn Sie von einer Privatperson kaufen. Sie geben beim Finanzamt Ihres Wohnorts die Erklärung zur Fahrzeugeinzelbesteuerung ab und zahlen die deutsche Umsatzsteuer; ein Händler stellt Ihnen in diesem Fall netto in Rechnung. Die Zulassungsstelle meldet jede Zulassung eines solchen Fahrzeugs an das Finanzamt.
  • Gebrauchtfahrzeug: keine deutsche Umsatzsteuer beim Kauf von privat. Beim Händler ist die Steuer entweder im Preis enthalten (Differenzbesteuerung, auf der Rechnung vermerkt) oder, wenn Sie als Unternehmer netto kaufen, als innergemeinschaftlicher Erwerb in Ihrer Umsatzsteuererklärung anzugeben.

Anders als in Frankreich (quitus fiscal) oder Belgien (e-705) verlangt die deutsche Zulassungsstelle für ein Gebrauchtfahrzeug keinen gesonderten Steuernachweis; beim Neufahrzeug kann sie den Nachweis der Fahrzeugeinzelbesteuerung sehen wollen. In Österreich kommt die NoVA hinzu, die vor der Zulassung über FinanzOnline zu erklären ist. Überblick der EU zur Zulassung im Ausland.

Kauf bei einer Leasinggesellschaft oder einem Händler: Die Rechnung weist luxemburgische Umsatzsteuer aus (in Deutschland nichts zu zahlen beim Gebrauchtwagen) oder eine steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferung, wenn Sie als Unternehmen kaufen und den Erwerb in Deutschland versteuern. Beim Neufahrzeug im steuerlichen Sinn ist die deutsche Umsatzsteuer über die Fahrzeugeinzelbesteuerung fällig.

Hauptuntersuchung oder Vollgutachten: was die Zulassungsstelle verlangt

Ein gebrauchtes Importfahrzeug wird mit einer gültigen Hauptuntersuchung einer deutschen Prüforganisation (TÜV, DEKRA, GTÜ, KÜS) zugelassen. Die periodische Prüfung des Herkunftslands (contrôle technique, APK, revisione, MOT) wird in der Regel nicht anerkannt; ihr Bericht ist aber ein guter Hinweis auf den Zustand des Fahrzeugs.

Die Hauptuntersuchung prüft den Zustand, nicht die Übereinstimmung mit dem genehmigten Typ. Fehlt der Nachweis der EG-Typgenehmigung (Übereinstimmungsbescheinigung oder vollständige Felder D.2 und K im ausländischen Fahrzeugschein), bleibt die Begutachtung nach § 21 StVZO durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen: Das sogenannte Vollgutachten stellt die technischen Daten fest und führt zur Einzelgenehmigung, ist aber aufwendiger und teurer als die Bescheinigung des Herstellers. Eine Datenbestätigung des Herstellers oder Importeurs kann das Gutachten vereinfachen. In Österreich übernimmt die Typisierung beim Landeshauptmann diese Rolle, in der Schweiz die Prüfung beim Strassenverkehrsamt.

Wie überführen Sie das Auto aus Luxemburg?

Beim Verkauf meldet der Verkäufer die Außerbetriebsetzung bei der SNCA, und die luxemburgischen Kennzeichen werden zurückgegeben. Wegen der geografischen Nähe ist ein Kauf vor Ort mit Transport auf dem Anhänger nach Deutschland die einfachste Lösung; erkundigen Sie sich bei der SNCA nach vorübergehenden Zulassungen für die Ausfuhr. In Deutschland überbrückt das Kurzzeitkennzeichen Hauptuntersuchung und Zulassungstermin.

Für die Fahrt aus dem Herkunftsland sind die dort ausgegebenen Export- oder Überführungskennzeichen mit eigener Versicherung der sicherste Weg; jede Länderseite beschreibt sie. In Deutschland gibt die Zulassungsstelle für ein noch nicht zugelassenes Fahrzeug ein Kurzzeitkennzeichen aus (gelber Streifen mit Ablaufdatum, höchstens fünf Tage): für Überführungs-, Prüfungs- und Probefahrten, gegen eVB-Nummer, Ausweis und Nachweis der Fahrzeugdaten. Ohne gültige Hauptuntersuchung ist es auf Fahrten zur Prüfstelle im Zulassungsbezirk und in angrenzenden Bezirken beschränkt.

Ob eine Zulassungsstelle ein Kurzzeitkennzeichen für ein noch im Ausland stehendes Fahrzeug ausgibt und ob die Transitländer es anerkennen, klären Sie vor der Abholung; sonst bleibt der Transport auf dem Anhänger. Das Fahrzeug muss vom ersten Kilometer an versichert sein. Österreich kennt für dieselbe Aufgabe die blauen Überstellungskennzeichen, die Schweiz kurzfristige Ausweise des Strassenverkehrsamts.

Gebühren und Kfz-Steuer: was bei der Zulassung anfällt

Deutschland erhebt keine Zulassungssteuer wie die NoVA in Österreich, die BPM in den Niederlanden oder den Malus in Frankreich. Bei der Zulassung fallen an:

  • die Verwaltungsgebühren der Zulassungsstelle, die Kennzeichenschilder und auf Wunsch die Gebühr für ein Wunschkennzeichen;
  • die Feinstaubplakette, deren Farbe sich aus der Schadstoffklasse (Feld V.9) ergibt;
  • die Kfz-Steuer, die das Hauptzollamt jährlich per SEPA-Lastschrift einzieht; das Mandat geben Sie bei der Zulassung ab. Bei Pkw bemisst sie sich nach Hubraum (P.1) und CO₂-Ausstoß (V.7), bei Fahrzeugen ab September 2018 nach dem WLTP-Wert; leichte Nutzfahrzeuge werden nach zulässiger Gesamtmasse besteuert, reine Elektrofahrzeuge sind zeitlich befristet befreit.

Die Übereinstimmungsbescheinigung liefert genau die Werte, die als Bemessungsgrundlage dienen: CO₂ nach WLTP, Massen, Leistung, Schadstoffklasse. Ein NEDC-Wert aus einem alten Dokument kann die Schätzung verfälschen. In Österreich kommen die NoVA (CO₂-basiert, vor der Zulassung über FinanzOnline) und die motorbezogene Versicherungssteuer hinzu, in der Schweiz die Automobilsteuer bei der Einfuhr und die kantonale Motorfahrzeugsteuer. Unsere Rechner geben eine Größenordnung; verbindlich ist der Bescheid der Behörde.

Wie läuft die Zulassung bei der Zulassungsstelle ab?

Ein Fahrzeug mit ausländischen Papieren wird bei der Zulassungsstelle Ihres Wohnorts zugelassen, in der Regel mit Online-Termin und persönlicher Vorsprache: Das Internetverfahren i-Kfz deckt Importfahrzeuge nicht ab. Ein Zulassungsdienst kann den Antrag mit Vollmacht für Sie stellen. Sie legen die Unterlagen vor, erhalten Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II, lassen die Schilder prägen und bekommen Siegel und HU-Plakette aufgebracht. Der ausländische Fahrzeugschein wird eingezogen oder entwertet und die Zulassung dem Herkunftsland gemeldet.

Unsere Schritt-für-Schritt-Anleitung beschreibt Unterlagen, Reihenfolge und die Varianten für Belgien, Luxemburg, die Schweiz und die Niederlande.

Die Fallstricke dieses Imports

Das Fahrzeug noch im Leasing

Vergewissern Sie sich, dass der Verkäufer am Tag des Verkaufs Eigentümer ist: Vertrag beendet, Kaufoption ausgeübt. Die Leasinggesellschaft steht oft als Halter im Zulassungsschein.

Die Bescheinigung in Belgien oder Deutschland

Die Dokumente von Dienstwagen wandern zwischen mehreren Ländern. Das erschwert die Duplikatsanfrage nicht, die von der FIN ausgeht.

Die Werksoptionen

Große Felgen, geregeltes Fahrwerk und Sportpakete verändern die im Zertifikat eingetragenen Massen und Reifengrößen. Vergleichen Sie mit dem tatsächlichen Fahrzeug.

Meistimportierte Marken aus Luxemburg: Preis und Lieferzeit der Bescheinigung

MarkePreis inkl. MwSt.Angegebene LieferzeitAngebot anfordern
Audi159 €4 WerktageAngebot anfordern
BMW199 €10 WerktageAngebot anfordern
Land Rover279 €15 WerktageAngebot anfordern
Mercedes-Benz259 €7 WerktageAngebot anfordern
Mini199 €10 WerktageAngebot anfordern
Porsche319 €10 WerktageAngebot anfordern
Tesla299 €10 WerktageAngebot anfordern
Volkswagen159 €4 WerktageAngebot anfordern
Volvo189 €2 WerktageAngebot anfordern

Preise inklusive Mehrwertsteuer und digitaler Lieferung. Die Lieferzeit ist die des Herstellers, in Werktagen ab Zahlung und vollständigen Unterlagen.

Häufige Fragen

Offizielle Quellen

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