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Ein Fahrzeug ohne Übereinstimmungsbescheinigung zulassen

Ohne europäische Übereinstimmungsbescheinigung führen drei Wege zur Zulassung Ihres Fahrzeugs in Deutschland: die Datenbestätigung des Herstellers oder seines deutschen Vertreters, die einen nationalen oder EG-genehmigten Typ bescheinigt; das H-Kennzeichen nach Oldtimer-Gutachten für ein Fahrzeug über dreißig Jahre; die Einzelgenehmigung nach § 21 StVZO mit Vollgutachten bei TÜV oder DEKRA. Wir helfen Ihnen, den richtigen Weg zu wählen und die Unterlagen zusammenzustellen.

Preis der Option 89 € inkl. MwSt.Übereinstimmungsbescheinigung ab 159 € inkl. MwSt.

Aktualisiert am

Warum haben manche Fahrzeuge keine Übereinstimmungsbescheinigung?

Die Übereinstimmungsbescheinigung wird vom Hersteller ausgestellt und bestätigt, dass ein Fahrzeug einem Typ mit EG-Typgenehmigung entspricht. Ohne EG-Typgenehmigung keine COC. Das betrifft:

  • Fahrzeuge, die für einen Markt außerhalb der Europäischen Union gebaut wurden (USA, Kanada, Japan, Golfstaaten): Die ersten drei Zeichen der FIN verraten das meist sofort;
  • Fahrzeuge aus der Zeit vor der flächendeckenden EG-Typgenehmigung, also vor Ende der 1990er-Jahre bei Pkw und später bei den übrigen Fahrzeugklassen;
  • Fahrzeuge mit ausschließlich nationaler Genehmigung (Kleinserien, Umbauten);
  • Fahrzeuge, die nach Verlassen des Werks umgebaut wurden oder deren Hersteller nicht mehr existiert;
  • Fahrzeuge, die älter als zehn Jahre sind und deren Hersteller das Duplikat verweigert, wie es ihm die Verordnung (EU) 2018/858 erlaubt.

Unsere kostenlose FIN-Prüfung erkennt Produktionen außerhalb der EU vor jeder Bestellung: Von dort kommen die meisten Leser auf diese Seite.

Was ist die Datenbestätigung des Herstellers?

Mit der Datenbestätigung bescheinigt der Hersteller oder sein Vertreter in Deutschland, dass Ihr Fahrzeug einem genehmigten Typ entspricht — national oder EG-weit — und nennt seine technischen Daten (Typ, Variante, Version, Genehmigungsnummer, Massen, Leistung, Emissionen). Die Zulassungsstelle akzeptiert sie anstelle der Übereinstimmungsbescheinigung im Zulassungsantrag für ein Importfahrzeug, sofern der Typ beim Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) bekannt ist.

Sie eignet sich typischerweise für ein europäisches Fahrzeug, dessen Marke keine COC mehr ausstellt, oder für ein national genehmigtes Exemplar. Sie eignet sich nicht für ein Fahrzeug, das in Europa nie genehmigt wurde: Dafür bleibt nur die Einzelgenehmigung.

Unsere Option Datenbestätigung (89 €) umfasst den Antrag beim Hersteller oder seinem Vertreter anhand der FIN und einer Kopie des Fahrzeugscheins. Sie wird vorbehaltlich der Annahme angeboten: Der Hersteller entscheidet allein; lehnt er ab, zeigen wir Ihnen den passenden Weg und wenden unsere Erstattungsregelung an.

Das H-Kennzeichen für ein Fahrzeug über dreißig Jahre

Für ein Fahrzeug, das älter als dreißig Jahre ist, weitgehend dem Originalzustand entspricht und gut erhalten ist, ermöglicht ein Oldtimer-Gutachten nach § 23 StVZO die Zulassung mit H-Kennzeichen. Das Gutachten erstellt ein amtlich anerkannter Sachverständiger (TÜV, DEKRA, GTÜ, KÜS); die Zulassungsstelle verzichtet dann auf die für diese Fahrzeuge oft unauffindbare Übereinstimmungsbescheinigung.

Sie beantragen das Gutachten direkt bei der Prüforganisation, mit Fahrzeugvorführung, Eigentumsnachweis und altem Fahrzeugschein. Das H-Kennzeichen bringt eigene Regeln mit (pauschale Kfz-Steuer, Versicherungsbedingungen, Erwartung eines erhaltungswürdigen Zustands): Wägen Sie sie ab, bevor Sie diesen Weg wählen.

Die Einzelgenehmigung nach § 21 StVZO (Vollgutachten)

Entspricht kein genehmigter Typ dem Fahrzeug — Import aus den USA oder Japan, Prototyp, umfangreicher Umbau — muss es einzeln begutachtet werden: Ein amtlich anerkannter Sachverständiger von TÜV oder DEKRA erstellt ein Vollgutachten nach § 21 StVZO, auf dessen Grundlage die Zulassungsstelle die Betriebserlaubnis erteilt. Prüfungen oder Anpassungen (Beleuchtung, Abgas, Geräusch, Tacho in km/h) können verlangt werden, teils in einem akkreditierten Labor.

Die Einzelgenehmigung dauert länger und kostet mehr als eine Übereinstimmungsbescheinigung. Wir führen sie nicht selbst durch, sagen Ihnen aber schon bei der FIN-Prüfung offen, ob sie der einzige mögliche Weg ist: Das sollten Sie wissen, bevor Sie das Fahrzeug kaufen.

Wann ist die Übereinstimmungsbescheinigung schlicht nicht nötig?

Ist der ausländische Fahrzeugschein eine vollständige europäische Zulassungsbescheinigung mit den Feldern D.2 (Typ, Variante, Version) und K (Nummer der EG-Typgenehmigung), verfügt die Zulassungsstelle bereits über die Daten für die deutsche Zulassungsbescheinigung Teil I: Die COC ist dann nicht immer erforderlich. Ebenso braucht ein bereits in Deutschland zugelassenes Fahrzeug sie nur bei einem Umbau oder zur Berichtigung technischer Daten.

Prüfen Sie diese beiden Felder, bevor Sie ein Dokument bestellen. Wir sagen es Ihnen lieber.

So läuft es ab

  1. 1

    FIN prüfen

    Kostenlos und sofort: Wir erkennen den Hersteller und eine Produktion außerhalb der EU. Das Ergebnis zeigt den richtigen Weg.

  2. 2

    Wir fragen beim Hersteller an

    Mit der Option Datenbestätigung (89 €) stellen wir den Antrag beim Hersteller oder seinem Vertreter, vorbehaltlich seiner Annahme.

  3. 3

    Sie gehen zur Zulassungsstelle

    Datenbestätigung, ausländischer Fahrzeugschein, Hauptuntersuchung, eVB-Nummer und Kaufnachweis: Ihr Zulassungsantrag kann eingereicht werden.

Was der Service umfasst

  • Vorab-Prüfung der FIN und Diagnose des passenden Wegs (COC, Datenbestätigung, H-Kennzeichen oder Einzelgenehmigung).
  • Antrag auf Datenbestätigung beim Hersteller oder seinem Vertreter in Deutschland.
  • Versand der digitalen Kopie sofort nach Eingang, dann des Originals, wenn der Hersteller es auf Papier ausstellt.
  • Antworten auf Ihre Fragen zu den Unterlagen für die Zulassungsstelle.

Was er nicht umfasst

  • Die Einzelgenehmigung nach § 21 StVZO (Vollgutachten, Prüfungen, Vorführung bei TÜV oder DEKRA).
  • Das Oldtimer-Gutachten nach § 23 StVZO, das Sie direkt bei der Prüforganisation beantragen.
  • Die Abnahme von Umbauten am Fahrzeug.
  • Jede Garantie der Annahme durch den Hersteller: Er entscheidet allein.

Häufige Fragen

Quellen

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