Homologa

Ein in Spanien gekauftes Auto in Deutschland zulassen

Für die Zulassung eines in Spanien gekauften Autos verlangen Sie permiso de circulación und ficha técnica, lassen die baja por exportación bei der DGT eintragen und stellen dann Rechnung, deutsche Hauptuntersuchung und meist die Übereinstimmungsbescheinigung zusammen, denn das permiso gibt die von der Zulassungsstelle erwarteten Felder nicht wieder.

Innergemeinschaftlicher Erwerb

Aktualisiert am

Welche Dokumente muss Ihnen der spanische Verkäufer aushändigen?

Die spanische Zulassung stützt sich auf das permiso de circulación, das Gegenstück zur Zulassungsbescheinigung, und auf die ficha técnica oder tarjeta ITV, die die technischen Merkmale, die contraseña de homologación (Genehmigungsnummer) und die Historie der ITV-Prüfungen auflistet. Verlangen Sie beide Originale, Rechnung oder contrato de compraventa mit FIN, und lassen Sie auf der Website der DGT einen informe de vehículo ziehen: Er nennt Belastungen (embargos, Eigentumsvorbehalt), die bei den ITV abgelesenen Kilometerstände und die Zahl der Halter.

Der Verkäufer, oder Sie mit seiner Vollmacht, beantragt anschließend bei der DGT die baja definitiva por exportación. Ohne sie bleibt das Fahrzeug in Spanien zugelassen und der Verkäufer schuldet weiter die örtlichen Steuern. Die baja ist nur möglich, wenn das Fahrzeug frei von Pfändungen und Beschränkungen ist.

Ersetzt die ficha técnica die Übereinstimmungsbescheinigung?

Nein, und das ist die häufigste Verwechslung bei spanischen Fahrzeugen. Die ficha técnica ähnelt einer Übereinstimmungsbescheinigung: Sie beschreibt das Fahrzeug und nennt eine Genehmigungsnummer. Sie wird aber im Rahmen der spanischen Zulassung erstellt, während die COC vom Hersteller ausgestellt wird und in der ganzen Union gilt. Das permiso de circulación seinerseits gibt die Felder D.2 und K nicht in der Form wieder, die die Zulassungsstelle erwartet: In der Praxis wird für ein Auto aus Spanien fast immer die Übereinstimmungsbescheinigung verlangt.

Die gute Nachricht: Der aus Spanien exportierte Bestand ist jung, dominiert von ehemaligen Mietwagen (Ibiza, Leon, Clio, 208) weit unter der Zehnjahresgrenze. Der Hersteller stellt das Duplikat anhand der FIN aus, unabhängig vom Land, in dem das Auto gefahren ist. Siehe Seat und Cupra, gebaut in Martorell.

Umsatzsteuer beim Kauf in der EU: was das Finanzamt erwartet

Ein in einem anderen Mitgliedstaat gekauftes Fahrzeug wird nicht verzollt: Es unterliegt den Regeln der innergemeinschaftlichen Umsatzsteuer. Zwei Fälle sind zu unterscheiden:

  • Neufahrzeug im umsatzsteuerlichen Sinn (weniger als sechs Monate seit der Erstzulassung oder weniger als 6 000 km): Die Umsatzsteuer ist in Deutschland fällig, auch wenn Sie von einer Privatperson kaufen. Sie geben beim Finanzamt Ihres Wohnorts die Erklärung zur Fahrzeugeinzelbesteuerung ab und zahlen die deutsche Umsatzsteuer; ein Händler stellt Ihnen in diesem Fall netto in Rechnung. Die Zulassungsstelle meldet jede Zulassung eines solchen Fahrzeugs an das Finanzamt.
  • Gebrauchtfahrzeug: keine deutsche Umsatzsteuer beim Kauf von privat. Beim Händler ist die Steuer entweder im Preis enthalten (Differenzbesteuerung, auf der Rechnung vermerkt) oder, wenn Sie als Unternehmer netto kaufen, als innergemeinschaftlicher Erwerb in Ihrer Umsatzsteuererklärung anzugeben.

Anders als in Frankreich (quitus fiscal) oder Belgien (e-705) verlangt die deutsche Zulassungsstelle für ein Gebrauchtfahrzeug keinen gesonderten Steuernachweis; beim Neufahrzeug kann sie den Nachweis der Fahrzeugeinzelbesteuerung sehen wollen. In Österreich kommt die NoVA hinzu, die vor der Zulassung über FinanzOnline zu erklären ist. Überblick der EU zur Zulassung im Ausland.

Spanische Vermieter und Händler verkaufen meist mit IVA incluida oder im régimen especial de bienes usados (Differenzbesteuerung): in Deutschland nichts zu zahlen beim Gebrauchtwagen. Eine exenta-Rechnung (steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferung) ist nur für Unternehmer zulässig und in Deutschland als Erwerb zu versteuern.

Hauptuntersuchung oder Vollgutachten: was die Zulassungsstelle verlangt

Ein gebrauchtes Importfahrzeug wird mit einer gültigen Hauptuntersuchung einer deutschen Prüforganisation (TÜV, DEKRA, GTÜ, KÜS) zugelassen. Die periodische Prüfung des Herkunftslands (contrôle technique, APK, revisione, MOT) wird in der Regel nicht anerkannt; ihr Bericht ist aber ein guter Hinweis auf den Zustand des Fahrzeugs.

Die Hauptuntersuchung prüft den Zustand, nicht die Übereinstimmung mit dem genehmigten Typ. Fehlt der Nachweis der EG-Typgenehmigung (Übereinstimmungsbescheinigung oder vollständige Felder D.2 und K im ausländischen Fahrzeugschein), bleibt die Begutachtung nach § 21 StVZO durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen: Das sogenannte Vollgutachten stellt die technischen Daten fest und führt zur Einzelgenehmigung, ist aber aufwendiger und teurer als die Bescheinigung des Herstellers. Eine Datenbestätigung des Herstellers oder Importeurs kann das Gutachten vereinfachen. In Österreich übernimmt die Typisierung beim Landeshauptmann diese Rolle, in der Schweiz die Prüfung beim Strassenverkehrsamt.

Die spanische ITV muss gültig sein, um die baja und die placas verdes zu erhalten; für die Zulassungsstelle planen Sie die Hauptuntersuchung bei einer deutschen Prüforganisation nach der Ankunft ein.

Wie überführen Sie das Auto: placas verdes

Nach der baja por exportación kann die DGT ein permiso temporal de circulación mit placas verdes (grünen Kennzeichen) ausstellen, sechzig Tage gültig und verlängerbar, wenn die Zulassung im Zielland nicht in der Frist gelungen ist. Nötig sind eine gültige ITV und eine Versicherung. Diese Kennzeichen sind genau dafür gedacht, das Land der neuen Zulassung zu erreichen. Andernfalls Transport auf dem Anhänger, dann Kurzzeitkennzeichen in Deutschland.

Für die Fahrt aus dem Herkunftsland sind die dort ausgegebenen Export- oder Überführungskennzeichen mit eigener Versicherung der sicherste Weg; jede Länderseite beschreibt sie. In Deutschland gibt die Zulassungsstelle für ein noch nicht zugelassenes Fahrzeug ein Kurzzeitkennzeichen aus (gelber Streifen mit Ablaufdatum, höchstens fünf Tage): für Überführungs-, Prüfungs- und Probefahrten, gegen eVB-Nummer, Ausweis und Nachweis der Fahrzeugdaten. Ohne gültige Hauptuntersuchung ist es auf Fahrten zur Prüfstelle im Zulassungsbezirk und in angrenzenden Bezirken beschränkt.

Ob eine Zulassungsstelle ein Kurzzeitkennzeichen für ein noch im Ausland stehendes Fahrzeug ausgibt und ob die Transitländer es anerkennen, klären Sie vor der Abholung; sonst bleibt der Transport auf dem Anhänger. Das Fahrzeug muss vom ersten Kilometer an versichert sein. Österreich kennt für dieselbe Aufgabe die blauen Überstellungskennzeichen, die Schweiz kurzfristige Ausweise des Strassenverkehrsamts.

Gebühren und Kfz-Steuer: was bei der Zulassung anfällt

Deutschland erhebt keine Zulassungssteuer wie die NoVA in Österreich, die BPM in den Niederlanden oder den Malus in Frankreich. Bei der Zulassung fallen an:

  • die Verwaltungsgebühren der Zulassungsstelle, die Kennzeichenschilder und auf Wunsch die Gebühr für ein Wunschkennzeichen;
  • die Feinstaubplakette, deren Farbe sich aus der Schadstoffklasse (Feld V.9) ergibt;
  • die Kfz-Steuer, die das Hauptzollamt jährlich per SEPA-Lastschrift einzieht; das Mandat geben Sie bei der Zulassung ab. Bei Pkw bemisst sie sich nach Hubraum (P.1) und CO₂-Ausstoß (V.7), bei Fahrzeugen ab September 2018 nach dem WLTP-Wert; leichte Nutzfahrzeuge werden nach zulässiger Gesamtmasse besteuert, reine Elektrofahrzeuge sind zeitlich befristet befreit.

Die Übereinstimmungsbescheinigung liefert genau die Werte, die als Bemessungsgrundlage dienen: CO₂ nach WLTP, Massen, Leistung, Schadstoffklasse. Ein NEDC-Wert aus einem alten Dokument kann die Schätzung verfälschen. In Österreich kommen die NoVA (CO₂-basiert, vor der Zulassung über FinanzOnline) und die motorbezogene Versicherungssteuer hinzu, in der Schweiz die Automobilsteuer bei der Einfuhr und die kantonale Motorfahrzeugsteuer. Unsere Rechner geben eine Größenordnung; verbindlich ist der Bescheid der Behörde.

Wie läuft die Zulassung bei der Zulassungsstelle ab?

Ein Fahrzeug mit ausländischen Papieren wird bei der Zulassungsstelle Ihres Wohnorts zugelassen, in der Regel mit Online-Termin und persönlicher Vorsprache: Das Internetverfahren i-Kfz deckt Importfahrzeuge nicht ab. Ein Zulassungsdienst kann den Antrag mit Vollmacht für Sie stellen. Sie legen die Unterlagen vor, erhalten Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II, lassen die Schilder prägen und bekommen Siegel und HU-Plakette aufgebracht. Der ausländische Fahrzeugschein wird eingezogen oder entwertet und die Zulassung dem Herkunftsland gemeldet.

Unsere Schritt-für-Schritt-Anleitung beschreibt Unterlagen, Reihenfolge und die Varianten für Belgien, Luxemburg, die Schweiz und die Niederlande.

Die Fallstricke dieses Imports

Die ficha técnica als COC verkauft

Der Verkäufer irrt in gutem Glauben: Die ficha técnica ist ein spanisches Dokument, das an die ITV gebunden ist. Nennen Sie uns die FIN, wir sagen Ihnen binnen eines Tages, was der Hersteller ausstellen kann.

Die unsichtbare Pfändung

Ein Fahrzeug mit embargo oder Eigentumsvorbehalt kann nicht wegen Ausfuhr abgemeldet werden. Der informe de vehículo der DGT kostet wenige Euro und erspart einen blockierten Kauf.

Der ehemalige Mietwagen

Ohne Folgen für die Bescheinigung, die das genehmigte Fahrzeug beschreibt und nicht seine Nutzung. Prüfen Sie dagegen Wartung und Kilometerstand wie bei jedem Kauf.

Seat oder Cupra?

Bei Übergangsjahrgängen können die angezeigte Marke und die Genehmigungsmarke abweichen. Nur die FIN weist auf die richtige Herstellerakte.

Meistimportierte Marken aus Spanien: Preis und Lieferzeit der Bescheinigung

MarkePreis inkl. MwSt.Angegebene LieferzeitAngebot anfordern
Citroën289 €2 WerktageAngebot anfordern
Cupra189 €3 WerktageAngebot anfordern
Dacia279 €15 WerktageAngebot anfordern
Nissan289 €10 WerktageAngebot anfordern
Opel199 €2 WerktageAngebot anfordern
Peugeot289 €2 WerktageAngebot anfordern
Renault279 €15 WerktageAngebot anfordern
Seat179 €3 WerktageAngebot anfordern
Toyota189 €5 WerktageAngebot anfordern
Volkswagen159 €4 WerktageAngebot anfordern

Preise inklusive Mehrwertsteuer und digitaler Lieferung. Die Lieferzeit ist die des Herstellers, in Werktagen ab Zahlung und vollständigen Unterlagen.

Häufige Fragen

Offizielle Quellen

Cookies: Sie entscheiden

Wir verwenden ein einziges Cookie zur Reichweitenmessung (Google Analytics 4, anonymisierte IP), um zu verstehen, welche Seiten nützlich sind. Es wird nur gesetzt, wenn Sie zustimmen. Eine Ablehnung ändert nichts an Ihrer Nutzung oder Ihrer Bestellung. Mehr erfahren