Homologa

Erstattungsrichtlinie

Kann die Bescheinigung nicht beschafft werden, erstatten wir. Widerrufen Sie innerhalb von 14 Tagen, bevor wir begonnen haben, erstatten wir vollständig. Erstattungen erfolgen innerhalb von 14 Tagen über das ursprüngliche Zahlungsmittel.

Aktualisiert am

Fassung 1.0 · Aktualisiert am 4. September 2026

§ 1 — Fälle einer Erstattung

  • Dokument nicht beschaffbar: Fahrzeug ohne europäische Typgenehmigung, Marke stellt kein COC aus, Herstellung liegt mehr als zehn Jahre zurück (Art. 36 der Verordnung (EU) 2018/858), Hersteller existiert nicht mehr.
  • Widerruf binnen 14 Tagen nach dem entsprechenden Artikel unserer AGB.
  • Fehler von Homologa: Dokument entspricht nicht der Bestellung, falsche Marke, von uns verursachte Datenfehler.
  • Stornierung vor Beginn: solange der Hersteller noch nicht kontaktiert wurde.

§ 2 — Was abgezogen werden kann

Hat der Kunde den sofortigen Beginn ausdrücklich verlangt und hat der Hersteller bereits Gebühren berechnet, werden diese von der Erstattung abgezogen. Sie werden belegt und übersteigen nie den tatsächlich aufgewendeten Betrag.

Bereits erbrachte und gelieferte Leistungen (übergebene Übersetzung, bereits versandtes Paket) bleiben geschuldet.

§ 3 — Erstattung beantragen

  1. Öffnen Sie im Kundenbereich die Bestellung und wählen Sie „Erstattung beantragen“.
  2. Oder schreiben Sie mit Ihrer Bestellreferenz an contact@homologa.eu.
  3. Wir bestätigen den Eingang innerhalb von 2 Werktagen und nennen Betrag und Frist.

§ 4 — Frist und Zahlungsweg

Die Erstattung erfolgt spätestens 14 Tage nach Annahme des Antrags über das gleiche Zahlungsmittel wie bei der Bestellung, sofern nichts anderes vereinbart ist. Eine Gutschrift kann als Alternative angeboten, aber nie aufgezwungen werden.

Eine nummerierte Gutschriftsrechnung wird stets ausgestellt und im Kundenbereich bereitgestellt.

§ 5 — Lieferverzug

Ein bloßer Verzug begründet keine Erstattung der Leistung, sondern die Entschädigung nach der Lieferzeit-Garantie. Verliert die Leistung durch den Verzug für Sie ihren Zweck, schreiben Sie uns: Wir prüfen die Vertragsauflösung im Einzelfall gemäß Art. L216-6 des französischen Verbrauchergesetzbuchs.

Cookies: Sie entscheiden

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