§ 1 — Fälle einer Erstattung
- Dokument nicht beschaffbar: Fahrzeug ohne europäische Typgenehmigung, Marke stellt kein COC aus, Herstellung liegt mehr als zehn Jahre zurück (Art. 36 der Verordnung (EU) 2018/858), Hersteller existiert nicht mehr.
- Widerruf binnen 14 Tagen nach dem entsprechenden Artikel unserer AGB.
- Fehler von Homologa: Dokument entspricht nicht der Bestellung, falsche Marke, von uns verursachte Datenfehler.
- Stornierung vor Beginn: solange der Hersteller noch nicht kontaktiert wurde.
§ 2 — Was abgezogen werden kann
Hat der Kunde den sofortigen Beginn ausdrücklich verlangt und hat der Hersteller bereits Gebühren berechnet, werden diese von der Erstattung abgezogen. Sie werden belegt und übersteigen nie den tatsächlich aufgewendeten Betrag.
Bereits erbrachte und gelieferte Leistungen (übergebene Übersetzung, bereits versandtes Paket) bleiben geschuldet.
§ 3 — Erstattung beantragen
- Öffnen Sie im Kundenbereich die Bestellung und wählen Sie „Erstattung beantragen“.
- Oder schreiben Sie mit Ihrer Bestellreferenz an contact@homologa.eu.
- Wir bestätigen den Eingang innerhalb von 2 Werktagen und nennen Betrag und Frist.
§ 4 — Frist und Zahlungsweg
Die Erstattung erfolgt spätestens 14 Tage nach Annahme des Antrags über das gleiche Zahlungsmittel wie bei der Bestellung, sofern nichts anderes vereinbart ist. Eine Gutschrift kann als Alternative angeboten, aber nie aufgezwungen werden.
Eine nummerierte Gutschriftsrechnung wird stets ausgestellt und im Kundenbereich bereitgestellt.
§ 5 — Lieferverzug
Ein bloßer Verzug begründet keine Erstattung der Leistung, sondern die Entschädigung nach der Lieferzeit-Garantie. Verliert die Leistung durch den Verzug für Sie ihren Zweck, schreiben Sie uns: Wir prüfen die Vertragsauflösung im Einzelfall gemäß Art. L216-6 des französischen Verbrauchergesetzbuchs.