Welche Dokumente muss Ihnen der Schweizer Verkäufer aushändigen?
Der Fahrzeugausweis (permis de circulation), ein graues Dokument, ist die Schweizer Zulassungsbescheinigung. Er nennt die Stammnummer, die FIN, die Nummer der Schweizer Typengenehmigung und die technischen Daten. Beim Verkauf ins Ausland gibt der Verkäufer die Kontrollschilder, die ihm gehören, beim kantonalen Strassenverkehrsamt ab, das den Ausweis annulliert und ihn Ihnen mit Vermerk aushändigt. Verlangen Sie Rechnung oder Kaufvertrag mit FIN, den letzten Bericht der Motorfahrzeugkontrolle (periodische Prüfung) und, falls vorhanden, die beim Erstverkauf ausgehändigte Übereinstimmungsbescheinigung.
Das Fahrzeug wird dann beim Schweizer Zoll ausgeführt (Ausfuhrveranlagung, die dem gewerblichen Verkäufer den Verkauf ohne Schweizer Mehrwertsteuer erlaubt) und beim deutschen Zoll eingeführt: Zahlung der Einfuhrumsatzsteuer und gegebenenfalls des Zolls, Aushändigung des Einfuhrabgabenbescheids.
Braucht man für ein Schweizer Auto eine Übereinstimmungsbescheinigung?
In der Praxis ja. Der Schweizer Fahrzeugausweis verweist auf eine Schweizer Typengenehmigung und nicht auf eine in Feld K lesbare EG-Genehmigung: Die Zulassungsstelle kann das Fahrzeug ohne COC keinem europäischen Typ zuordnen. Da die Schweiz ihre technischen Vorschriften an die der Union angeglichen hat, entspricht fast jedes über das offizielle Netz neu verkaufte Fahrzeug einem EG-genehmigten Typ, und der Hersteller stellt die Bescheinigung anhand der FIN als Papierduplikat aus, bis zehn Jahre nach der Herstellung.
Zwei Ausnahmen vor dem Kauf erkennen. Die aus den USA importierten Fahrzeuge, von der Schweizer Zulassung geduldet und bei amerikanischen und deutschen Marken verbreitet: keine EG-Typgenehmigung, Vollgutachten nach § 21 StVZO in Deutschland. Und Fahrzeuge, deren Schweizer Konfiguration vom europäischen Typ abweicht (spezifische Motorisierungen oder Ausstattungen): Der Hersteller weist bei der Anfrage darauf hin. Unsere FIN-Prüfung klärt es kostenlos.
Umsatzsteuer und Verzollung: ein Fahrzeug aus einem Land außerhalb der EU
Das Fahrzeug wird beim deutschen Zoll (oder an der ersten Eintrittsstelle in die Union) zur Einfuhr angemeldet. Sie zahlen die Einfuhrumsatzsteuer zum Regelsatz auf den Fahrzeugwert zuzüglich Transportkosten sowie Zoll zum für Fahrzeuge geltenden Satz, sofern keine Präferenz greift: Die Abkommen der Union mit dem Vereinigten Königreich und der Schweiz stellen Fahrzeuge zollfrei, die die Ursprungsregeln erfüllen, gegen Vorlage eines Ursprungsnachweises. Ein in der Union gebautes und später wieder eingeführtes Fahrzeug kann unter Voraussetzungen als Rückware abgabenfrei bleiben.
Der Zoll händigt Ihnen den Einfuhrabgabenbescheid aus, den die Zulassungsstelle als Verzollungsnachweis verlangt. Ein Gebrauchtfahrzeug wird auch beim Kauf von privat besteuert; der gewerbliche Verkäufer kann seinerseits ohne die Umsatzsteuer seines Landes exportieren. Wer das Fahrzeug in Österreich zulässt, wickelt die Einfuhr über das Zollamt Österreich ab; wer es in die Schweiz bringt, zahlt dort Automobilsteuer und Mehrwertsteuer und erhält das Formular 13.20 A. Informationen auf zoll.de.
Der Zoll hängt vom Ursprung ab: Ein in der Union gebautes und dann in der Schweiz verkauftes Fahrzeug kann unter Voraussetzungen und gegen Nachweise als Rückware abgabenfrei bleiben; ein Fahrzeug mit Ursprung im Freihandelsabkommen EU–Schweiz ist gegen Ursprungsnachweis zollfrei; ein Fahrzeug aus einem Drittland wird verzollt. Die Einfuhrumsatzsteuer ist in jedem Fall fällig. Der gewerbliche Schweizer Verkäufer erhält seinerseits die Schweizer Mehrwertsteuer beim Export zurück.
Hauptuntersuchung oder Vollgutachten: was die Zulassungsstelle verlangt
Ein gebrauchtes Importfahrzeug wird mit einer gültigen Hauptuntersuchung einer deutschen Prüforganisation (TÜV, DEKRA, GTÜ, KÜS) zugelassen. Die periodische Prüfung des Herkunftslands (contrôle technique, APK, revisione, MOT) wird in der Regel nicht anerkannt; ihr Bericht ist aber ein guter Hinweis auf den Zustand des Fahrzeugs.
Die Hauptuntersuchung prüft den Zustand, nicht die Übereinstimmung mit dem genehmigten Typ. Fehlt der Nachweis der EG-Typgenehmigung (Übereinstimmungsbescheinigung oder vollständige Felder D.2 und K im ausländischen Fahrzeugschein), bleibt die Begutachtung nach § 21 StVZO durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen: Das sogenannte Vollgutachten stellt die technischen Daten fest und führt zur Einzelgenehmigung, ist aber aufwendiger und teurer als die Bescheinigung des Herstellers. Eine Datenbestätigung des Herstellers oder Importeurs kann das Gutachten vereinfachen. In Österreich übernimmt die Typisierung beim Landeshauptmann diese Rolle, in der Schweiz die Prüfung beim Strassenverkehrsamt.
Die Schweizer Motorfahrzeugkontrolle (periodische Prüfung des Kantons) wird nicht anerkannt: Die Hauptuntersuchung einer deutschen Prüforganisation ist für die Zulassung nötig.
Wie überführen Sie das Auto ohne Schweizer Kontrollschilder?
Sobald die Kontrollschilder beim Strassenverkehrsamt abgegeben sind, darf das Fahrzeug nicht mehr unter Schweizer Zulassung fahren. Die gängigste Lösung ist der Transport auf dem Anhänger bis zur Zollstelle und weiter zu Ihrem Wohnort. Erkundigen Sie sich beim Strassenverkehrsamt nach provisorischen Kennzeichen für eine Ausfuhrfahrt. In Deutschland beantragen Sie mit dem Einfuhrabgabenbescheid das Kurzzeitkennzeichen für Hauptuntersuchung und Zulassungstermin.
Für die Fahrt aus dem Herkunftsland sind die dort ausgegebenen Export- oder Überführungskennzeichen mit eigener Versicherung der sicherste Weg; jede Länderseite beschreibt sie. In Deutschland gibt die Zulassungsstelle für ein noch nicht zugelassenes Fahrzeug ein Kurzzeitkennzeichen aus (gelber Streifen mit Ablaufdatum, höchstens fünf Tage): für Überführungs-, Prüfungs- und Probefahrten, gegen eVB-Nummer, Ausweis und Nachweis der Fahrzeugdaten. Ohne gültige Hauptuntersuchung ist es auf Fahrten zur Prüfstelle im Zulassungsbezirk und in angrenzenden Bezirken beschränkt.
Ob eine Zulassungsstelle ein Kurzzeitkennzeichen für ein noch im Ausland stehendes Fahrzeug ausgibt und ob die Transitländer es anerkennen, klären Sie vor der Abholung; sonst bleibt der Transport auf dem Anhänger. Das Fahrzeug muss vom ersten Kilometer an versichert sein. Österreich kennt für dieselbe Aufgabe die blauen Überstellungskennzeichen, die Schweiz kurzfristige Ausweise des Strassenverkehrsamts.
Gebühren und Kfz-Steuer: was bei der Zulassung anfällt
Deutschland erhebt keine Zulassungssteuer wie die NoVA in Österreich, die BPM in den Niederlanden oder den Malus in Frankreich. Bei der Zulassung fallen an:
- die Verwaltungsgebühren der Zulassungsstelle, die Kennzeichenschilder und auf Wunsch die Gebühr für ein Wunschkennzeichen;
- die Feinstaubplakette, deren Farbe sich aus der Schadstoffklasse (Feld V.9) ergibt;
- die Kfz-Steuer, die das Hauptzollamt jährlich per SEPA-Lastschrift einzieht; das Mandat geben Sie bei der Zulassung ab. Bei Pkw bemisst sie sich nach Hubraum (P.1) und CO₂-Ausstoß (V.7), bei Fahrzeugen ab September 2018 nach dem WLTP-Wert; leichte Nutzfahrzeuge werden nach zulässiger Gesamtmasse besteuert, reine Elektrofahrzeuge sind zeitlich befristet befreit.
Die Übereinstimmungsbescheinigung liefert genau die Werte, die als Bemessungsgrundlage dienen: CO₂ nach WLTP, Massen, Leistung, Schadstoffklasse. Ein NEDC-Wert aus einem alten Dokument kann die Schätzung verfälschen. In Österreich kommen die NoVA (CO₂-basiert, vor der Zulassung über FinanzOnline) und die motorbezogene Versicherungssteuer hinzu, in der Schweiz die Automobilsteuer bei der Einfuhr und die kantonale Motorfahrzeugsteuer. Unsere Rechner geben eine Größenordnung; verbindlich ist der Bescheid der Behörde.
Wie läuft die Zulassung bei der Zulassungsstelle ab?
Ein Fahrzeug mit ausländischen Papieren wird bei der Zulassungsstelle Ihres Wohnorts zugelassen, in der Regel mit Online-Termin und persönlicher Vorsprache: Das Internetverfahren i-Kfz deckt Importfahrzeuge nicht ab. Ein Zulassungsdienst kann den Antrag mit Vollmacht für Sie stellen. Sie legen die Unterlagen vor, erhalten Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II, lassen die Schilder prägen und bekommen Siegel und HU-Plakette aufgebracht. Der ausländische Fahrzeugschein wird eingezogen oder entwertet und die Zulassung dem Herkunftsland gemeldet.
Unsere Schritt-für-Schritt-Anleitung beschreibt Unterlagen, Reihenfolge und die Varianten für Belgien, Luxemburg, die Schweiz und die Niederlande.