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Ein in Norwegen gekauftes Auto in Deutschland zulassen

Für die Zulassung eines in Norwegen gekauften Autos brauchen Sie das zweiteilige vognkort, Rechnung oder Kaufvertrag, die Exportmeldung bei Statens vegvesen, die Verzollung in Deutschland für den Einfuhrabgabenbescheid, eine deutsche Hauptuntersuchung und die Übereinstimmungsbescheinigung, wenn das vognkort keine vollständige EG-Typgenehmigung nennt. Norwegen wendet die europäische Typgenehmigung an: Die COC existiert.

EWR außerhalb der Zollunion

Aktualisiert am

Welche Dokumente muss Ihnen der norwegische Verkäufer aushändigen?

Der norwegische Fahrzeugschein, das vognkort, wird in zwei Teilen ausgegeben: del 1 (im Fahrzeug) und del 2 (vom Eigentümer verwahrt, nötig für Änderungen). Beide Originale müssen Ihnen übergeben werden; ohne sie wird die Zulassung im Ausland kompliziert. Verlangen Sie Rechnung oder kjøpekontrakt mit FIN und prüfen Sie im Pfandregister (Løsøreregisteret, Brønnøysundregistrene), dass kein Pfandrecht (heftelse) auf dem Fahrzeug eingetragen ist.

Der Export wird bei Statens vegvesen gemeldet: Die norwegischen Kennzeichen werden zurückgegeben und das Fahrzeug wegen Ausfuhr abgemeldet. Der Verkäufer kann danach bei der Steuerverwaltung die teilweise Erstattung der engangsavgift, der norwegischen Zulassungssteuer, beantragen, weshalb er Sie um einen Nachweis der deutschen Zulassung bitten wird.

Braucht man für ein norwegisches Auto eine Übereinstimmungsbescheinigung?

Norwegen wendet die europäische Typgenehmigung über das EWR-Abkommen an: Jedes im Land neu verkaufte Fahrzeug entspricht einem EG-genehmigten Typ, und seine Übereinstimmungsbescheinigung ist beim Hersteller anhand der FIN verfügbar, wie bei einem deutschen oder schwedischen Fahrzeug. Prüfen Sie die Felder D.2 und K des vognkort; vollständig und mit Verweis auf eine EG-Typgenehmigung kann sich die Zulassungsstelle damit begnügen, doch da der Fall als Drittlandsimport (Zoll) behandelt wird, wird die COC in der Praxis oft verlangt.

Der norwegische Bestand wird von Elektrofahrzeugen dominiert: Tesla, Volkswagen ID, Polestar, Hyundai und Kia. Ladeanschlüsse und Genehmigungen sind europäisch; die „Winterpakete“ ändern an der Genehmigung nichts. Die FIN nennt das Werk und damit die zu findende Akte. Siehe Tesla und Polestar.

Umsatzsteuer und Zoll: ein Fahrzeug aus Norwegen ist eine Einfuhr aus einem Drittland

Norwegen gehört zum Europäischen Wirtschaftsraum, aber nicht zur Zollunion. Das Fahrzeug muss deshalb beim Eintritt in die Union beim Zoll angemeldet werden, am ersten Grenzübergang oder bei der Zollstelle Ihres Wohnorts, wenn es im Versandverfahren dorthin gelangt. Sie zahlen die Einfuhrumsatzsteuer zum Regelsatz auf den Fahrzeugwert zuzüglich Transportkosten und gegebenenfalls Zoll je nach Ursprung des Fahrzeugs (Waren mit Ursprung im EWR sind gegen Ursprungsnachweis zollfrei; die Entscheidung trifft der Zoll).

Im Gegenzug erhalten Sie den Einfuhrabgabenbescheid beziehungsweise die Zollquittung: Diesen Verzollungsnachweis (oft als „Unbedenklichkeitsbescheinigung“ bezeichnet) verlangt die Zulassungsstelle für jedes Fahrzeug aus einem Drittland. Anders als beim Kauf in der EU ist auch ein Gebrauchtwagen von einer norwegischen Privatperson einfuhrumsatzsteuerpflichtig. Informationen auf zoll.de.

Ein Gebrauchtwagen aus Norwegen unterliegt der deutschen Einfuhrumsatzsteuer, auch beim Kauf von privat, anders als beim Kauf in der EU. Der Zoll hängt vom Ursprung des Fahrzeugs ab (Waren mit Ursprung im EWR sind gegen Nachweis zollfrei; ein in Asien gebautes Fahrzeug wird verzollt, sofern keine Sonderregelung greift). Die Erstattung der engangsavgift an den Verkäufer berührt Ihren Antrag nicht.

Hauptuntersuchung oder Vollgutachten: was die Zulassungsstelle verlangt

Ein gebrauchtes Importfahrzeug wird mit einer gültigen Hauptuntersuchung einer deutschen Prüforganisation (TÜV, DEKRA, GTÜ, KÜS) zugelassen. Die periodische Prüfung des Herkunftslands (contrôle technique, APK, revisione, MOT) wird in der Regel nicht anerkannt; ihr Bericht ist aber ein guter Hinweis auf den Zustand des Fahrzeugs.

Die Hauptuntersuchung prüft den Zustand, nicht die Übereinstimmung mit dem genehmigten Typ. Fehlt der Nachweis der EG-Typgenehmigung (Übereinstimmungsbescheinigung oder vollständige Felder D.2 und K im ausländischen Fahrzeugschein), bleibt die Begutachtung nach § 21 StVZO durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen: Das sogenannte Vollgutachten stellt die technischen Daten fest und führt zur Einzelgenehmigung, ist aber aufwendiger und teurer als die Bescheinigung des Herstellers. Eine Datenbestätigung des Herstellers oder Importeurs kann das Gutachten vereinfachen. In Österreich übernimmt die Typisierung beim Landeshauptmann diese Rolle, in der Schweiz die Prüfung beim Strassenverkehrsamt.

Die norwegische EU-kontroll ist trotz ihres Namens die Prüfung eines Landes außerhalb der Union: Die Hauptuntersuchung einer deutschen Prüforganisation ist für die Zulassung nötig.

Wie überführen Sie das Auto aus Norwegen?

Nach der Abmeldung wegen Ausfuhr hat das Fahrzeug keine norwegischen Kennzeichen mehr. Die prøveskilt (Tages-Probekennzeichen) sind für Norwegen gedacht, nicht für eine Fahrt nach Deutschland. Die übliche Lösung ist der Transport per Fähre und Lkw bis zur deutschen Zollstelle, wobei das Transportdokument dem Verkäufer zugleich als Exportnachweis dient. In Deutschland beantragen Sie mit dem Einfuhrabgabenbescheid das Kurzzeitkennzeichen für Hauptuntersuchung und Zulassungstermin.

Für die Fahrt aus dem Herkunftsland sind die dort ausgegebenen Export- oder Überführungskennzeichen mit eigener Versicherung der sicherste Weg; jede Länderseite beschreibt sie. In Deutschland gibt die Zulassungsstelle für ein noch nicht zugelassenes Fahrzeug ein Kurzzeitkennzeichen aus (gelber Streifen mit Ablaufdatum, höchstens fünf Tage): für Überführungs-, Prüfungs- und Probefahrten, gegen eVB-Nummer, Ausweis und Nachweis der Fahrzeugdaten. Ohne gültige Hauptuntersuchung ist es auf Fahrten zur Prüfstelle im Zulassungsbezirk und in angrenzenden Bezirken beschränkt.

Ob eine Zulassungsstelle ein Kurzzeitkennzeichen für ein noch im Ausland stehendes Fahrzeug ausgibt und ob die Transitländer es anerkennen, klären Sie vor der Abholung; sonst bleibt der Transport auf dem Anhänger. Das Fahrzeug muss vom ersten Kilometer an versichert sein. Österreich kennt für dieselbe Aufgabe die blauen Überstellungskennzeichen, die Schweiz kurzfristige Ausweise des Strassenverkehrsamts.

Gebühren und Kfz-Steuer: was bei der Zulassung anfällt

Deutschland erhebt keine Zulassungssteuer wie die NoVA in Österreich, die BPM in den Niederlanden oder den Malus in Frankreich. Bei der Zulassung fallen an:

  • die Verwaltungsgebühren der Zulassungsstelle, die Kennzeichenschilder und auf Wunsch die Gebühr für ein Wunschkennzeichen;
  • die Feinstaubplakette, deren Farbe sich aus der Schadstoffklasse (Feld V.9) ergibt;
  • die Kfz-Steuer, die das Hauptzollamt jährlich per SEPA-Lastschrift einzieht; das Mandat geben Sie bei der Zulassung ab. Bei Pkw bemisst sie sich nach Hubraum (P.1) und CO₂-Ausstoß (V.7), bei Fahrzeugen ab September 2018 nach dem WLTP-Wert; leichte Nutzfahrzeuge werden nach zulässiger Gesamtmasse besteuert, reine Elektrofahrzeuge sind zeitlich befristet befreit.

Die Übereinstimmungsbescheinigung liefert genau die Werte, die als Bemessungsgrundlage dienen: CO₂ nach WLTP, Massen, Leistung, Schadstoffklasse. Ein NEDC-Wert aus einem alten Dokument kann die Schätzung verfälschen. In Österreich kommen die NoVA (CO₂-basiert, vor der Zulassung über FinanzOnline) und die motorbezogene Versicherungssteuer hinzu, in der Schweiz die Automobilsteuer bei der Einfuhr und die kantonale Motorfahrzeugsteuer. Unsere Rechner geben eine Größenordnung; verbindlich ist der Bescheid der Behörde.

Wie läuft die Zulassung bei der Zulassungsstelle ab?

Ein Fahrzeug mit ausländischen Papieren wird bei der Zulassungsstelle Ihres Wohnorts zugelassen, in der Regel mit Online-Termin und persönlicher Vorsprache: Das Internetverfahren i-Kfz deckt Importfahrzeuge nicht ab. Ein Zulassungsdienst kann den Antrag mit Vollmacht für Sie stellen. Sie legen die Unterlagen vor, erhalten Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II, lassen die Schilder prägen und bekommen Siegel und HU-Plakette aufgebracht. Der ausländische Fahrzeugschein wird eingezogen oder entwertet und die Zulassung dem Herkunftsland gemeldet.

Unsere Schritt-für-Schritt-Anleitung beschreibt Unterlagen, Reihenfolge und die Varianten für Belgien, Luxemburg, die Schweiz und die Niederlande.

Die Fallstricke dieses Imports

Der EWR ist nicht die Zollunion

Viele Käufer glauben, ein norwegisches Fahrzeug werde wie ein schwedisches importiert. Nein: Zoll, Einfuhrumsatzsteuer und Einfuhrabgabenbescheid sind Pflicht.

Das auf dem Fahrzeug eingetragene Pfandrecht

Eine nicht abgelöste Finanzierung steht im Løsøreregisteret. Prüfen Sie es vor der Zahlung; ein verpfändetes Fahrzeug lässt sich nicht sauber exportieren.

Der vom Verkäufer verlangte Exportnachweis

Die Erstattung der engangsavgift hängt vom Nachweis ab, dass das Fahrzeug anderswo zugelassen ist. Vereinbaren Sie beim Kauf, eine Kopie der deutschen Zulassungsbescheinigung zu schicken.

Meistimportierte Marken aus Norwegen: Preis und Lieferzeit der Bescheinigung

MarkePreis inkl. MwSt.Angegebene LieferzeitAngebot anfordern
BMW199 €10 WerktageAngebot anfordern
Hyundai239 €3 WerktageAngebot anfordern
Kia265 €3 WerktageAngebot anfordern
MG229 €10 WerktageAngebot anfordern
Nissan289 €10 WerktageAngebot anfordern
Polestar249 €10 WerktageAngebot anfordern
Tesla299 €10 WerktageAngebot anfordern
Toyota189 €5 WerktageAngebot anfordern
Volkswagen159 €4 WerktageAngebot anfordern
Volvo189 €2 WerktageAngebot anfordern

Preise inklusive Mehrwertsteuer und digitaler Lieferung. Die Lieferzeit ist die des Herstellers, in Werktagen ab Zahlung und vollständigen Unterlagen.

Häufige Fragen

Offizielle Quellen

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