Welche Dokumente muss Ihnen der belgische Verkäufer aushändigen?
Die belgische Zulassungsbescheinigung (certificat d’immatriculation / inschrijvingsbewijs) wird von der DIV bei neueren Modellen in zwei Teilen ausgegeben: Einer begleitet das Fahrzeug, der andere bleibt beim Halter. Verlangen Sie beide. Der Verkäufer eines Gebrauchtwagens muss Ihnen außerdem den Car-Pass aushändigen, das amtliche Dokument mit der Kilometerhistorie, sowie Rechnung oder Kaufvertrag.
Belgische Besonderheit: Die Übereinstimmungsbescheinigung (gelijkvormigheidsattest / certificat de conformité) wird bei der Zulassung im Land verlangt. Sie wurde also mindestens einmal ausgestellt; oft liegt sie bei einer Leasinggesellschaft oder einem Arbeitgeber im Archiv, denn der belgische Markt wird von Firmenwagen dominiert. Ist sie unauffindbar, fordern wir sie beim Hersteller anhand der FIN an. Der Bericht der belgischen technischen Kontrolle, insbesondere der Gebrauchtwagenkontrolle vor einem Privatverkauf, ist ein guter Hinweis auf den Zustand des Fahrzeugs.
Genügt die belgische Übereinstimmungsbescheinigung der Zulassungsstelle?
Ja, sofern es sich um die Übereinstimmungsbescheinigung des Herstellers handelt: Sie ist ein europäisches Dokument, das in allen Mitgliedstaaten anerkannt wird. Prüfen Sie, dass sie die FIN Ihres Fahrzeugs und die EG-Typgenehmigungsnummer trägt. Von Dritten ausgestellte Bescheinigungen oder alte nationale Abnahmeprotokolle (procès-verbal d’agréation) ersetzen sie nicht.
Fehlt die Bescheinigung, sehen Sie sich die belgische Zulassungsbescheinigung an: Sind die Felder D.2 und K vollständig und verweisen sie auf eine EG-Typgenehmigung, kann sich die Zulassungsstelle damit begnügen. Sonst besorgen wir die COC beim Hersteller, als Papierduplikat, bis zehn Jahre nach der Herstellung. Vor dem Kauf lesen: die Fahrzeugklasse und die Sitzplatzzahl. Ein als N1 mit zwei Sitzen und Trennwand genehmigter Kombi oder Van bleibt auch in Deutschland ein Lkw; die COC beschreibt diese Konfiguration, und niemand kann sie auf dem Papier ändern.
Umsatzsteuer beim Kauf in der EU: was das Finanzamt erwartet
Ein in einem anderen Mitgliedstaat gekauftes Fahrzeug wird nicht verzollt: Es unterliegt den Regeln der innergemeinschaftlichen Umsatzsteuer. Zwei Fälle sind zu unterscheiden:
- Neufahrzeug im umsatzsteuerlichen Sinn (weniger als sechs Monate seit der Erstzulassung oder weniger als 6 000 km): Die Umsatzsteuer ist in Deutschland fällig, auch wenn Sie von einer Privatperson kaufen. Sie geben beim Finanzamt Ihres Wohnorts die Erklärung zur Fahrzeugeinzelbesteuerung ab und zahlen die deutsche Umsatzsteuer; ein Händler stellt Ihnen in diesem Fall netto in Rechnung. Die Zulassungsstelle meldet jede Zulassung eines solchen Fahrzeugs an das Finanzamt.
- Gebrauchtfahrzeug: keine deutsche Umsatzsteuer beim Kauf von privat. Beim Händler ist die Steuer entweder im Preis enthalten (Differenzbesteuerung, auf der Rechnung vermerkt) oder, wenn Sie als Unternehmer netto kaufen, als innergemeinschaftlicher Erwerb in Ihrer Umsatzsteuererklärung anzugeben.
Anders als in Frankreich (quitus fiscal) oder Belgien (e-705) verlangt die deutsche Zulassungsstelle für ein Gebrauchtfahrzeug keinen gesonderten Steuernachweis; beim Neufahrzeug kann sie den Nachweis der Fahrzeugeinzelbesteuerung sehen wollen. In Österreich kommt die NoVA hinzu, die vor der Zulassung über FinanzOnline zu erklären ist. Überblick der EU zur Zulassung im Ausland.
Viele belgische Fahrzeuge werden von Unternehmen (Leasing, Flotten) verkauft. Die Rechnung weist dann belgische Umsatzsteuer aus oder eine steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferung, wenn Sie als Unternehmen kaufen; eine Privatperson zahlt die belgische Steuer im Preis und in Deutschland nichts, außer beim Neufahrzeug im steuerlichen Sinn.
Hauptuntersuchung oder Vollgutachten: was die Zulassungsstelle verlangt
Ein gebrauchtes Importfahrzeug wird mit einer gültigen Hauptuntersuchung einer deutschen Prüforganisation (TÜV, DEKRA, GTÜ, KÜS) zugelassen. Die periodische Prüfung des Herkunftslands (contrôle technique, APK, revisione, MOT) wird in der Regel nicht anerkannt; ihr Bericht ist aber ein guter Hinweis auf den Zustand des Fahrzeugs.
Die Hauptuntersuchung prüft den Zustand, nicht die Übereinstimmung mit dem genehmigten Typ. Fehlt der Nachweis der EG-Typgenehmigung (Übereinstimmungsbescheinigung oder vollständige Felder D.2 und K im ausländischen Fahrzeugschein), bleibt die Begutachtung nach § 21 StVZO durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen: Das sogenannte Vollgutachten stellt die technischen Daten fest und führt zur Einzelgenehmigung, ist aber aufwendiger und teurer als die Bescheinigung des Herstellers. Eine Datenbestätigung des Herstellers oder Importeurs kann das Gutachten vereinfachen. In Österreich übernimmt die Typisierung beim Landeshauptmann diese Rolle, in der Schweiz die Prüfung beim Strassenverkehrsamt.
Wie überführen Sie das Auto ohne belgische Kennzeichen?
In Belgien gehört das Kennzeichen dem Halter, nicht dem Fahrzeug. Beim Verkauf behält der Verkäufer es für sein nächstes Auto oder schickt es zur Löschung an die DIV. Das Auto wird Ihnen also ohne Schilder übergeben. Zwei Lösungen: der Transport auf dem Anhänger oder eine in Belgien ausgestellte vorübergehende Zulassung für die Ausfuhr (Transitkennzeichen), vor der Abfahrt mit Versicherung zu beantragen. In Deutschland ist das Kurzzeitkennzeichen für die Fahrt zur Hauptuntersuchung und zur Zulassungsstelle die übliche Brücke.
Für die Fahrt aus dem Herkunftsland sind die dort ausgegebenen Export- oder Überführungskennzeichen mit eigener Versicherung der sicherste Weg; jede Länderseite beschreibt sie. In Deutschland gibt die Zulassungsstelle für ein noch nicht zugelassenes Fahrzeug ein Kurzzeitkennzeichen aus (gelber Streifen mit Ablaufdatum, höchstens fünf Tage): für Überführungs-, Prüfungs- und Probefahrten, gegen eVB-Nummer, Ausweis und Nachweis der Fahrzeugdaten. Ohne gültige Hauptuntersuchung ist es auf Fahrten zur Prüfstelle im Zulassungsbezirk und in angrenzenden Bezirken beschränkt.
Ob eine Zulassungsstelle ein Kurzzeitkennzeichen für ein noch im Ausland stehendes Fahrzeug ausgibt und ob die Transitländer es anerkennen, klären Sie vor der Abholung; sonst bleibt der Transport auf dem Anhänger. Das Fahrzeug muss vom ersten Kilometer an versichert sein. Österreich kennt für dieselbe Aufgabe die blauen Überstellungskennzeichen, die Schweiz kurzfristige Ausweise des Strassenverkehrsamts.
Gebühren und Kfz-Steuer: was bei der Zulassung anfällt
Deutschland erhebt keine Zulassungssteuer wie die NoVA in Österreich, die BPM in den Niederlanden oder den Malus in Frankreich. Bei der Zulassung fallen an:
- die Verwaltungsgebühren der Zulassungsstelle, die Kennzeichenschilder und auf Wunsch die Gebühr für ein Wunschkennzeichen;
- die Feinstaubplakette, deren Farbe sich aus der Schadstoffklasse (Feld V.9) ergibt;
- die Kfz-Steuer, die das Hauptzollamt jährlich per SEPA-Lastschrift einzieht; das Mandat geben Sie bei der Zulassung ab. Bei Pkw bemisst sie sich nach Hubraum (P.1) und CO₂-Ausstoß (V.7), bei Fahrzeugen ab September 2018 nach dem WLTP-Wert; leichte Nutzfahrzeuge werden nach zulässiger Gesamtmasse besteuert, reine Elektrofahrzeuge sind zeitlich befristet befreit.
Die Übereinstimmungsbescheinigung liefert genau die Werte, die als Bemessungsgrundlage dienen: CO₂ nach WLTP, Massen, Leistung, Schadstoffklasse. Ein NEDC-Wert aus einem alten Dokument kann die Schätzung verfälschen. In Österreich kommen die NoVA (CO₂-basiert, vor der Zulassung über FinanzOnline) und die motorbezogene Versicherungssteuer hinzu, in der Schweiz die Automobilsteuer bei der Einfuhr und die kantonale Motorfahrzeugsteuer. Unsere Rechner geben eine Größenordnung; verbindlich ist der Bescheid der Behörde.
Wie läuft die Zulassung bei der Zulassungsstelle ab?
Ein Fahrzeug mit ausländischen Papieren wird bei der Zulassungsstelle Ihres Wohnorts zugelassen, in der Regel mit Online-Termin und persönlicher Vorsprache: Das Internetverfahren i-Kfz deckt Importfahrzeuge nicht ab. Ein Zulassungsdienst kann den Antrag mit Vollmacht für Sie stellen. Sie legen die Unterlagen vor, erhalten Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II, lassen die Schilder prägen und bekommen Siegel und HU-Plakette aufgebracht. Der ausländische Fahrzeugschein wird eingezogen oder entwertet und die Zulassung dem Herkunftsland gemeldet.
Unsere Schritt-für-Schritt-Anleitung beschreibt Unterlagen, Reihenfolge und die Varianten für Belgien, Luxemburg, die Schweiz und die Niederlande.