Warum zwei Bescheinigungen?
Die Verordnung (EU) 2018/858 sieht die Mehrstufen-Typgenehmigung vor. Der Basishersteller genehmigt ein Fahrgestell mit Fahrerhaus, der Aufbauhersteller das vervollständigte Fahrzeug, sobald der Wohnaufbau steht. Jeder stellt für seine Stufe eine Übereinstimmungsbescheinigung aus.
Für die Zulassung eines importierten Wohnmobils braucht die Behörde die Beschreibung des fertigen Fahrzeugs: reale Massen, Sitzplätze, Abmessungen. Diese Daten stehen im Dokument des Aufbauherstellers, nicht in dem des Fahrgestells.
Was tun, wenn es den Aufbauhersteller nicht mehr gibt?
Die Freizeitfahrzeug-Branche hat viele Übernahmen und Insolvenzen erlebt. Ist der Aufbauhersteller verschwunden, bleiben drei Wege: Die Gruppe, die die Marke übernommen hat, besitzt manchmal die Archive; der Fahrgestellhersteller kann seine eigene COC liefern, allein zwar nicht ausreichend, aber hilfreich; und eine Identifizierungsbescheinigung oder eine Einzelgenehmigung kann den Fall regeln.
Schreiben Sie uns mit FIN und Typschild des Aufbauherstellers: Wir suchen den richtigen Ansprechpartner, bevor Sie etwas bezahlen.
Gesamtmasse, Zuladung und Führerschein
Die meisten Wohnmobile sind auf 3,5 Tonnen genehmigt, damit sie mit Führerscheinklasse B fahrbar bleiben. Diese Grenze ist eine echte Einschränkung: Zwischen Tankfüllungen, Passagieren und Ausstattung bleibt manchmal weniger als 400 kg Zuladung.
Manche Modelle gibt es in Versionen mit 3,85 oder 4,25 Tonnen, die einen C1-Führerschein verlangen. In der COC steht die genehmigte Gesamtmasse — sie zählt bei einer Gewichtskontrolle, nicht der Verkaufsprospekt.
Campervan und ausgebauter Kastenwagen
Ein von einem Fachbetrieb ausgebauter Kastenwagen folgt derselben Logik: Das Dokument des Ausbauers beschreibt das Fahrzeug. Ein Eigenausbau dagegen erzeugt gar keine Übereinstimmungsbescheinigung: Er läuft über ein nationales Verfahren zur Änderung der Fahrzeugart, mit Vorführung des Fahrzeugs.