Seit dem 5. Juli 2026 übermitteln die Hersteller den Genehmigungsbehörden die Konformitätsdaten ihrer neuen Fahrzeuge als eCOC. Viele Halter glauben, sie müssten nun „eine eCOC bestellen“. So funktioniert der Text nicht — und in den meisten Fällen ändert sich für Sie gar nichts.
Die Übereinstimmungsbescheinigung in einer Minute
Die Übereinstimmungsbescheinigung (COC) ist das Dokument, mit dem der Hersteller bestätigt, dass ein bestimmtes Fahrzeug einem in der Europäischen Union genehmigten Typ entspricht. Sie führt die genehmigten Merkmale auf: Abmessungen, Massen, Motorisierung, Emissionen, Geräuschpegel, Sicherheitsausstattung.
Sie ist das Stück, mit dem ein aus einem anderen Mitgliedstaat importiertes Fahrzeug zugelassen werden kann: ohne sie kann die Behörde die technischen Daten nicht erfassen.
Zwei oft übersehene Punkte. Nur der Hersteller oder sein bevollmächtigter Vertreter darf sie ausstellen: eine „allgemeine COC“ gibt es nicht, jedes Dokument gehört zu einem über die Fahrgestellnummer bestimmten Fahrzeug. Und die Bescheinigung beschreibt das Fahrzeug im Auslieferungszustand: spätere Änderungen deckt sie nicht ab. Alles zur COC.
Was die eCOC seit dem 5. Juli 2026 ändert
Den Rahmen bilden die Verordnung (EU) 2018/858 und ihre Durchführungsverordnungen (EU) 2021/133 und (EU) 2024/1061. Seit dem 5. Juli 2026 stellen die Hersteller den Genehmigungsbehörden die Konformitätsdaten ihrer neuen Fahrzeuge als strukturierte Daten bereit: eine XML-Datei im IVI-Format, elektronisch gesiegelt im Sinne der eIDAS-Verordnung.
Betroffen sind die Klassen M (Fahrzeuge zur Personenbeförderung), N (Nutzfahrzeuge) und O (Anhänger). Kleinserien und bestimmte Sonderklassen können auf Papier bleiben.
Der wesentliche Unterschied liegt beim Empfänger. Die klassische COC wird dem Käufer mit dem Fahrzeug übergeben. Die eCOC läuft vom Hersteller zu den Behörden: ein Austausch zwischen Fachstellen, keine Lieferung an den Halter. Daher rührt die verbreitetste Verwirrung zu diesem Thema.
Übergangsfrist
Papierformate und Ausdrucke der eCOC bleiben längstens bis zum 29. November 2026 zulässig, bis alle Beteiligten umgestellt haben. Diese Frist wurde am 6. Mai 2026 von der Arbeitsgruppe „Motor Vehicles“ (MVWG) festgelegt.
Was die eCOC nicht ändert
Das ist der Teil, den Presseberichte am häufigsten auslassen — und zugleich der, der fast alle unsere Kunden betrifft.
- Fahrzeuge, die vor dem Stichtag gebaut wurden. Der Text wirkt nicht zurück. Ein vor dem 5. Juli 2026 produziertes Fahrzeug hat keine eCOC und wird nie eine haben: für die Zulassung bleibt die klassische COC erforderlich.
- Verlorene Bescheinigungen. Ein Duplikat wird beim Hersteller angefordert wie bisher. Artikel 36 der Verordnung (EU) 2018/858 hält ausdrücklich fest, dass dieses Duplikat in Papierform geliefert wird, und zwar zehn Jahre nach dem Herstellungsdatum.
- Importe von außerhalb der Europäischen Union. Ein in den USA, Japan oder der Schweiz neu verkauftes Fahrzeug hat keine europäische Genehmigung: weder COC noch eCOC. Der Weg ist die Einzelgenehmigung. Unser Ratgeber.
- Kleinserien und Sonderklassen. Sie können weiterhin auf Papier arbeiten.
Anders gesagt: wenn Sie diese Seite lesen, weil Sie im Ausland einen Gebrauchtwagen gekauft haben, betrifft Sie die eCOC nicht. Sie brauchen eine COC, und unser Dienst hat sich nicht geändert.
Bin ich betroffen? Kurzcheck in drei Fragen
Drei Fragen genügen, um zu wissen, was Sie brauchen. Klappen Sie die passende auf.
1. Ist mein Fahrzeug neu oder gebraucht?
Gebraucht: Sie brauchen die klassische COC. Die eCOC betrifft Sie nicht, wann immer Sie kaufen. Gehen Sie zu Frage 2, um die Verfügbarkeit zu prüfen.
Neu, bei einem Verkäufer in der Union gekauft: der Hersteller übermittelt die Konformitätsdaten selbst an die Genehmigungsbehörde. Sie müssen nichts bestellen. Verlangt der Verkäufer oder die Behörde dennoch ein Dokument, melden Sie sich: wir sagen Ihnen, was tatsächlich verlangt werden kann.
2. Wann wurde mein Fahrzeug hergestellt?
Weniger als zehn Jahre: der Hersteller muss ein Duplikat der COC liefern (Artikel 36). Das ist der einfachste Fall: starten Sie Ihre Anfrage.
Mehr als zehn Jahre: die Pflicht entfällt und die Archive sind nicht mehr garantiert. Die Ausstellung bleibt oft möglich, hängt aber vom Hersteller ab. Wir prüfen kostenlos vor jeder Zahlung.
Achtung: maßgeblich ist das Herstellungsdatum, nicht das der Erstzulassung.
3. Wurde mein Fahrzeug in der Europäischen Union neu verkauft?
Ja: es gibt eine europäische Genehmigung und damit eine Bescheinigung zu beschaffen. Das ist der Normalfall.
Nein (USA, Japan, Schweiz, Vereinigtes Königreich nach dem 1. Januar 2021): es gibt nichts zu bestellen, weder COC noch eCOC. Kein Dienstleister kann für dieses Fahrzeug eine europäische Bescheinigung erzeugen. Der Weg ist die Einzelgenehmigung bei der zuständigen Behörde.
Ich weiß es nicht: schicken Sie uns die Fahrgestellnummer. Die Prüfung dauert Sekunden und ist kostenlos.
Regulatorische Chronologie
| Schritt | Was er bringt |
|---|---|
| Verordnung (EU) 2018/858 | Allgemeiner Rahmen für Genehmigung und Marktüberwachung von Fahrzeugen. Artikel 36 begründet das Recht des Halters auf ein Papierduplikat der Bescheinigung für zehn Jahre. |
| Durchführungsverordnung (EU) 2021/133 | Legt Format und Struktur der elektronischen Übereinstimmungsbescheinigung fest. |
| Durchführungsverordnung (EU) 2024/1061 | Ergänzt und präzisiert die Bereitstellung der Konformitätsdaten. |
| 5. Juli 2026 | Die Hersteller stellen den Genehmigungsbehörden die Konformitätsdaten neuer Fahrzeuge im eCOC-Format bereit, für die Klassen M, N und O. |
| 29. November 2026 | Ende der Übergangsfrist: Papierformate und Ausdrucke der eCOC bleiben längstens bis zu diesem Datum zulässig. |
Was kostet eine Übereinstimmungsbescheinigung?
Der Preis hängt vom Hersteller ab: er hält die Genehmigungsdaten und berechnet den Zugang zu seinen Diensten. Hier unsere Liste, Marke für Marke. Der Preis ist unabhängig vom Lieferformat gleich: eine digitale Kopie per E-Mail kostet nicht mehr als ein Postversand.
| Marke | Preis inkl. MwSt. | Durchschnittliche Bearbeitungszeit | |
|---|---|---|---|
| Volkswagen | 159 € | 4 Werktage | Angebot |
| Audi | 159 € | 4 Werktage | Angebot |
| Seat | 179 € | 3 Werktage | Angebot |
| Škoda | 189 € | 3 Werktage | Angebot |
| BMW | 199 € | 10 Werktage | Angebot |
| Mini | 199 € | 10 Werktage | Angebot |
| Mercedes-Benz | 259 € | 7 Werktage | Angebot |
| Porsche | 319 € | 10 Werktage | Angebot |
| Opel | 199 € | 2 Werktage | Angebot |
| Ford | 189 € | 4 Werktage | Angebot |
| Peugeot | 289 € | 2 Werktage | Angebot |
| Citroën | 289 € | 2 Werktage | Angebot |
| DS Automobiles | 289 € | 2 Werktage | Angebot |
| Renault | 279 € | 15 Werktage | Angebot |
| Dacia | 279 € | 15 Werktage | Angebot |
| Fiat | 289 € | 25 Werktage | Angebot |
| Alfa Romeo | 289 € | 25 Werktage | Angebot |
| Toyota | 189 € | 5 Werktage | Angebot |
| Nissan | 289 € | 10 Werktage | Angebot |
| Volvo | 189 € | 2 Werktage | Angebot |
| Hyundai | 239 € | 3 Werktage | Angebot |
| Kia | 265 € | 3 Werktage | Angebot |
| Mazda | 299 € | 15 Werktage | Angebot |
| Tesla | 299 € | 10 Werktage | Angebot |
| Honda | 229 € | 5 Werktage | Angebot |
| Suzuki | 269 € | 30 Werktage | Angebot |
| Mitsubishi | 289 € | 15 Werktage | Angebot |
| Subaru | 199 € | 13 Werktage | Angebot |
| Lexus | 199 € | 5 Werktage | Angebot |
| Jeep | 289 € | 25 Werktage | Angebot |
| Land Rover | 279 € | 15 Werktage | Angebot |
| Jaguar | 279 € | 15 Werktage | Angebot |
| Cupra | 189 € | 3 Werktage | Angebot |
| Smart | 269 € | 7 Werktage | Angebot |
| Chevrolet | 249 € | 10 Werktage | Angebot |
| Iveco | 349 € | 10 Werktage | Angebot |
Richtpreise inkl. MwSt., bestätigt nach Prüfung der Fahrgestellnummer. Vor Ihrer Zustimmung entstehen keine Kosten.
Welche Fristen?
Die Frist ist die des Herstellers, nicht die des Vermittlers: niemand sonst hält die Genehmigungsdaten. Sie reicht von wenigen Werktagen bei den schnellsten Marken bis zu mehreren Wochen bei jenen, die die Anfrage über einen nationalen Importeur leiten.
Die einzige echte Zeitersparnis, die ein Dienstleister bieten kann, ist die Zustellung per E-Mail statt per Post — einige Tage, nicht einige Wochen. Alle Einzelheiten im Ratgeber zu den Bearbeitungszeiten.
Wann ist die COC kostenlos?
Artikel 36 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2018/858 sieht vor, dass der Hersteller dem Käufer die Übereinstimmungsbescheinigung mit dem Neufahrzeug kostenlos übergibt. Derselbe Artikel entbindet den Hersteller jedoch davon, wenn er die Daten als eCOC bereitstellt.
Praktische Folge der Reform: der Käufer eines ab dem 5. Juli 2026 produzierten Neufahrzeugs erhält überhaupt kein Papierdokument mehr — die Daten gehen direkt an die Genehmigungsbehörde.
Sobald es um ein Gebrauchtfahrzeug, ein Duplikat oder eine verlorene Bescheinigung geht, ist die Ausstellung kostenpflichtig: es ist eine Leistung des Herstellers.
Nach Ländern: wo stehen die Behörden?
Der Zeitplan ist europäisch, die operative Umsetzung erfolgt jedoch Behörde für Behörde. Wir veröffentlichen keinen Umsetzungsstand, für den wir nicht einstehen können: die Tabelle bleibt bewusst neutral.
| Land | Stand der Umsetzung |
|---|---|
| Frankreich | In Umsetzung. |
| Belgien | In Umsetzung. |
| Deutschland | In Umsetzung. |
| Niederlande | In Umsetzung. |
| Luxemburg | In Umsetzung. |
Für den genauen Stand in Ihrem Zulassungsland wenden Sie sich an die zuständige Behörde: nur sie ist maßgeblich.
Glossar
- COC
- Übereinstimmungsbescheinigung. Herstellerdokument, das bestätigt, dass ein Fahrzeug einem in der Europäischen Union genehmigten Typ entspricht.
- eCOC
- Die Fassung der Übereinstimmungsbescheinigung als strukturierte Daten, vom Hersteller an die Genehmigungsbehörden übermittelt. Kein von Privatpersonen bestelltes Dokument.
- IVI
- Individual Vehicle Information: das auf europäischer Ebene festgelegte Datenformat zur Beschreibung eines einzelnen Fahrzeugs in der eCOC.
- eIDAS
- Europäischer Rahmen für elektronische Identifizierung und Vertrauensdienste. Er definiert unter anderem das elektronische Siegel, das Herkunft und Unversehrtheit einer Datei garantiert.
- Qualifiziertes elektronisches Siegel
- Für juristische Personen das Gegenstück zur qualifizierten elektronischen Signatur. Es belegt, dass die Datei vom Hersteller stammt und nicht verändert wurde.
- Genehmigungsbehörde
- Die nationale Behörde, die Typgenehmigungen erteilt und die Konformitätsdaten der Hersteller entgegennimmt.
- EUCARIS
- Europäisches System zum Austausch von Fahrzeug- und Führerscheindaten zwischen nationalen Verwaltungen.
- Klassen M, N, O
- M: Fahrzeuge zur Personenbeförderung. N: Nutzfahrzeuge. O: Anhänger. Das sind die von der eCOC-Übermittlungspflicht erfassten Klassen.
Service
Sie brauchen eine COC, keine eCOC
Importiertes Gebrauchtfahrzeug, verlorene Bescheinigung, stockender Vorgang: schicken Sie uns die Fahrgestellnummer. Wir prüfen kostenlos, was zu beschaffen ist, und nennen Ihnen dann den genauen Preis und die Frist.
Meine Übereinstimmungsbescheinigung anfordernVorsicht vor Betrug bei Übereinstimmungsbescheinigungen
Der Übergang zur eCOC hat eine neue Generation zweifelhafter Angebote hervorgebracht, die Privatpersonen eine „eCOC“ verkaufen, obwohl ihr Fahrzeug keine haben kann. Einige Reflexe:
- Eine Website, die Ihnen eine „eCOC“ für ein Gebrauchtfahrzeug anbietet, verkauft etwas, das es in diesem Fall nicht gibt.
- Websites, die einen amtlichen Dienst nachahmen.
- Auffällig niedrige Preise oder das Versprechen eines „sofortigen“ Dokuments bei einer als langsam bekannten Marke.
- Fehlendes Impressum, keine Anschrift, keine überprüfbare Unternehmenskennung.
- Zahlung ohne klares Angebot und ohne Geschäftsbedingungen.
Zur Erinnerung: eine echte Bescheinigung stellt der Hersteller aus. Sie herzustellen oder zu fälschen ist eine Urkundenfälschung mit strafrechtlichen Folgen. Ein seriöser Dienstleister verkauft nie ein gefälschtes Dokument, sondern beschafft die echte Bescheinigung. Homologa wird von ELEKO SARL (RCS Paris) herausgegeben, mit überprüfbarer Anschrift und Kennung in unserem Impressum.
Mehr zur eCOC
Häufige Fragen
Ist die Übereinstimmungsbescheinigung 2026 noch Pflicht?
Ja. Die Übereinstimmungsbescheinigung (COC) ist weiterhin erforderlich, um ein aus einem anderen EU-Mitgliedstaat importiertes Fahrzeug zuzulassen. Was sich am 5. Juli 2026 geändert hat, betrifft neue Fahrzeuge: ihre Konformitätsdaten werden nun im eCOC-Format an die Genehmigungsbehörden übermittelt.
Was genau ist die eCOC?
Es ist die Fassung der Übereinstimmungsbescheinigung als strukturierte Daten: eine XML-Datei im IVI-Format, elektronisch gesiegelt (eIDAS), die der Hersteller den Genehmigungsbehörden bereitstellt. Es ist kein Dokument, das eine Privatperson bestellt oder erhält.
Kann ich für mein Auto eine eCOC bestellen?
Nein, und niemand kann das. Drei Gründe summieren sich: die eCOC existiert nicht für vor dem 5. Juli 2026 produzierte Fahrzeuge; Artikel 36 der Verordnung (EU) 2018/858 sieht vor, dass das dem Halter geschuldete Duplikat in Papierform geliefert wird; und Artikel 37 behält den Zugang zum elektronischen Kanal den Behörden vor. Bei einem Gebrauchtfahrzeug brauchen Sie die klassische COC.
Bis wann wird Papier akzeptiert?
Papierformate und Ausdrucke der eCOC bleiben längstens bis zum 29. November 2026 zulässig, dem Ende der Übergangsfrist.
Ist mein Gebrauchtfahrzeug von der eCOC betroffen?
Nein. Der Text wirkt nicht zurück: er erfasst nur neue Fahrzeuge ab dem 5. Juli 2026, in den Klassen M, N und O. Für ein Gebrauchtfahrzeug bleibt das Verfahren unverändert.
Was kostet eine Übereinstimmungsbescheinigung?
Der Preis hängt von der Marke ab, weil er vom Hersteller abhängt. Unsere vollständige Liste steht auf der Preisseite, Marke für Marke, und der Preis ist unabhängig vom Lieferformat gleich.
Wie lange dauert eine COC?
Das hängt vollständig vom Hersteller ab: von wenigen Werktagen bei den schnellsten Marken bis zu mehreren Wochen bei jenen, die über einen nationalen Importeur gehen. Die Einzelheiten Marke für Marke stehen in unserem Ratgeber zur Bearbeitungszeit.
Macht die eCOC Vermittler überflüssig?
Nicht für den Gebrauchtmarkt, unser Geschäft. Die elektronische Übermittlung betrifft Neufahrzeuge und läuft vom Hersteller zu den Behörden: sie berührt weder Gebrauchtimporte noch verlorene Bescheinigungen noch Fahrzeuge mit Herkunft außerhalb der Union.
Wie erkenne ich Betrug bei Übereinstimmungsbescheinigungen?
Seien Sie misstrauisch, wenn eine Website Ihnen eine „eCOC“ für ein Gebrauchtfahrzeug anbietet: den Gegenstand gibt es in diesem Fall nicht. Misstrauisch auch bei Websites, die einen amtlichen Dienst nachahmen, bei auffällig niedrigen Preisen, fehlendem Impressum und Versprechen eines „sofortigen“ Dokuments. Eine echte Bescheinigung stellt der Hersteller aus: niemand darf sie rechtmäßig herstellen.