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Ein in Österreich gekauftes Auto in Deutschland zulassen

Für die Zulassung eines in Österreich gekauften Autos brauchen Sie den Zulassungsschein, Rechnung oder Kaufvertrag, eine deutsche Hauptuntersuchung und meist die Übereinstimmungsbescheinigung: Der österreichische Typenschein, der das Fahrzeug begleitet, ist ein nationales Dokument und ersetzt sie nicht. Beim Neufahrzeug im steuerlichen Sinn kommt die Fahrzeugeinzelbesteuerung beim Finanzamt hinzu.

Innergemeinschaftlicher Erwerb

Aktualisiert am

Welche Dokumente muss Ihnen der österreichische Verkäufer aushändigen?

Der Zulassungsschein, als Scheckkarte oder im alten Papierformat, ist die österreichische Zulassungsbescheinigung. Bei älteren Fahrzeugen begleitet ihn der Typenschein, bei neueren ein Genehmigungsdatenauszug aus der Genehmigungsdatenbank. Diese Dokumente tragen die technischen Merkmale und dienen der österreichischen Zulassung als Referenz; den Typenschein braucht der Verkäufer für die Abmeldung.

Beim Verkauf erledigt der Verkäufer die Abmeldung in einer Zulassungsstelle (von den Versicherungen geführt), gibt die Kennzeichen ab und händigt Ihnen den entwerteten Zulassungsschein, den Typenschein oder den Auszug, Rechnung oder Kaufvertrag mit FIN und das letzte Gutachten der § 57a-Begutachtung (das „Pickerl“) aus. Letzteres informiert über den Zustand des Fahrzeugs; es ist keine Hauptuntersuchung im Sinne der deutschen Zulassungsstelle.

Ersetzt der Typenschein die Übereinstimmungsbescheinigung?

Nein. Der Typenschein ist ein nationales österreichisches Dokument, vom Generalimporteur ausgestellt; bei neueren Fahrzeugen hat ihn der Genehmigungsdatenauszug abgelöst. Er erfüllt vor Ort eine Funktion, die der COC nahekommt, weshalb ein österreichischer Käufer die europäische Bescheinigung fast nie gebraucht hat und der Verkäufer Ihnen den Typenschein reicht, im Glauben, Ihnen das Gegenstück zu geben. Verlangt Ihre Zulassungsstelle die Übereinstimmungsbescheinigung, ersetzt der Typenschein sie nicht.

Sehen Sie sich zuerst den Zulassungsschein an: Sind seine Felder D.2 und K vollständig und verweisen auf eine EG-Typgenehmigung, kann sich die Zulassungsstelle damit begnügen. Sonst besorgen wir die COC beim Hersteller anhand der FIN. Der österreichische Bestand besteht überwiegend aus Fahrzeugen des Volkswagen-Konzerns und deutschen Premiummarken, oft mit Allradantrieb: Die Genehmigungsdaten sind gut gepflegt, und der Antrieb steht in der Bescheinigung. Siehe Audi und Volkswagen.

Umsatzsteuer beim Kauf in der EU: was das Finanzamt erwartet

Ein in einem anderen Mitgliedstaat gekauftes Fahrzeug wird nicht verzollt: Es unterliegt den Regeln der innergemeinschaftlichen Umsatzsteuer. Zwei Fälle sind zu unterscheiden:

  • Neufahrzeug im umsatzsteuerlichen Sinn (weniger als sechs Monate seit der Erstzulassung oder weniger als 6 000 km): Die Umsatzsteuer ist in Deutschland fällig, auch wenn Sie von einer Privatperson kaufen. Sie geben beim Finanzamt Ihres Wohnorts die Erklärung zur Fahrzeugeinzelbesteuerung ab und zahlen die deutsche Umsatzsteuer; ein Händler stellt Ihnen in diesem Fall netto in Rechnung. Die Zulassungsstelle meldet jede Zulassung eines solchen Fahrzeugs an das Finanzamt.
  • Gebrauchtfahrzeug: keine deutsche Umsatzsteuer beim Kauf von privat. Beim Händler ist die Steuer entweder im Preis enthalten (Differenzbesteuerung, auf der Rechnung vermerkt) oder, wenn Sie als Unternehmer netto kaufen, als innergemeinschaftlicher Erwerb in Ihrer Umsatzsteuererklärung anzugeben.

Anders als in Frankreich (quitus fiscal) oder Belgien (e-705) verlangt die deutsche Zulassungsstelle für ein Gebrauchtfahrzeug keinen gesonderten Steuernachweis; beim Neufahrzeug kann sie den Nachweis der Fahrzeugeinzelbesteuerung sehen wollen. In Österreich kommt die NoVA hinzu, die vor der Zulassung über FinanzOnline zu erklären ist. Überblick der EU zur Zulassung im Ausland.

Österreich erhebt bei der Zulassung die NoVA (Normverbrauchsabgabe), die dem Verkäufer beim Export unter zuletzt verschärften Bedingungen teilweise vergütet wird. Das ist seine Sache, aber er wird Sie um einen Nachweis der deutschen Zulassung bitten. Beim Händler nennt die Rechnung Differenzbesteuerung (in Deutschland nichts zu zahlen) oder eine steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferung an Unternehmer (in Deutschland als Erwerb zu versteuern).

Hauptuntersuchung oder Vollgutachten: was die Zulassungsstelle verlangt

Ein gebrauchtes Importfahrzeug wird mit einer gültigen Hauptuntersuchung einer deutschen Prüforganisation (TÜV, DEKRA, GTÜ, KÜS) zugelassen. Die periodische Prüfung des Herkunftslands (contrôle technique, APK, revisione, MOT) wird in der Regel nicht anerkannt; ihr Bericht ist aber ein guter Hinweis auf den Zustand des Fahrzeugs.

Die Hauptuntersuchung prüft den Zustand, nicht die Übereinstimmung mit dem genehmigten Typ. Fehlt der Nachweis der EG-Typgenehmigung (Übereinstimmungsbescheinigung oder vollständige Felder D.2 und K im ausländischen Fahrzeugschein), bleibt die Begutachtung nach § 21 StVZO durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen: Das sogenannte Vollgutachten stellt die technischen Daten fest und führt zur Einzelgenehmigung, ist aber aufwendiger und teurer als die Bescheinigung des Herstellers. Eine Datenbestätigung des Herstellers oder Importeurs kann das Gutachten vereinfachen. In Österreich übernimmt die Typisierung beim Landeshauptmann diese Rolle, in der Schweiz die Prüfung beim Strassenverkehrsamt.

Das „Pickerl“ (§ 57a) ist die österreichische periodische Begutachtung; für die Zulassungsstelle planen Sie die Hauptuntersuchung bei einer deutschen Prüforganisation nach der Ankunft ein.

Wie überführen Sie das Auto: Überstellungskennzeichen

Österreich gibt Überstellungskennzeichen aus, blaue Schilder mit weißer Schrift für die Überführung eines abgemeldeten Fahrzeugs, mit befristeter Versicherung, bei einer Zulassungsstelle. Ihre Anerkennung im Ausland ist nicht überall gleich: Fragen Sie die Zulassungsstelle nach der Gültigkeit für die Fahrt nach Deutschland oder wählen Sie den Transport auf dem Anhänger. In Deutschland übernimmt das Kurzzeitkennzeichen für Hauptuntersuchung und Zulassungstermin.

Für die Fahrt aus dem Herkunftsland sind die dort ausgegebenen Export- oder Überführungskennzeichen mit eigener Versicherung der sicherste Weg; jede Länderseite beschreibt sie. In Deutschland gibt die Zulassungsstelle für ein noch nicht zugelassenes Fahrzeug ein Kurzzeitkennzeichen aus (gelber Streifen mit Ablaufdatum, höchstens fünf Tage): für Überführungs-, Prüfungs- und Probefahrten, gegen eVB-Nummer, Ausweis und Nachweis der Fahrzeugdaten. Ohne gültige Hauptuntersuchung ist es auf Fahrten zur Prüfstelle im Zulassungsbezirk und in angrenzenden Bezirken beschränkt.

Ob eine Zulassungsstelle ein Kurzzeitkennzeichen für ein noch im Ausland stehendes Fahrzeug ausgibt und ob die Transitländer es anerkennen, klären Sie vor der Abholung; sonst bleibt der Transport auf dem Anhänger. Das Fahrzeug muss vom ersten Kilometer an versichert sein. Österreich kennt für dieselbe Aufgabe die blauen Überstellungskennzeichen, die Schweiz kurzfristige Ausweise des Strassenverkehrsamts.

Gebühren und Kfz-Steuer: was bei der Zulassung anfällt

Deutschland erhebt keine Zulassungssteuer wie die NoVA in Österreich, die BPM in den Niederlanden oder den Malus in Frankreich. Bei der Zulassung fallen an:

  • die Verwaltungsgebühren der Zulassungsstelle, die Kennzeichenschilder und auf Wunsch die Gebühr für ein Wunschkennzeichen;
  • die Feinstaubplakette, deren Farbe sich aus der Schadstoffklasse (Feld V.9) ergibt;
  • die Kfz-Steuer, die das Hauptzollamt jährlich per SEPA-Lastschrift einzieht; das Mandat geben Sie bei der Zulassung ab. Bei Pkw bemisst sie sich nach Hubraum (P.1) und CO₂-Ausstoß (V.7), bei Fahrzeugen ab September 2018 nach dem WLTP-Wert; leichte Nutzfahrzeuge werden nach zulässiger Gesamtmasse besteuert, reine Elektrofahrzeuge sind zeitlich befristet befreit.

Die Übereinstimmungsbescheinigung liefert genau die Werte, die als Bemessungsgrundlage dienen: CO₂ nach WLTP, Massen, Leistung, Schadstoffklasse. Ein NEDC-Wert aus einem alten Dokument kann die Schätzung verfälschen. In Österreich kommen die NoVA (CO₂-basiert, vor der Zulassung über FinanzOnline) und die motorbezogene Versicherungssteuer hinzu, in der Schweiz die Automobilsteuer bei der Einfuhr und die kantonale Motorfahrzeugsteuer. Unsere Rechner geben eine Größenordnung; verbindlich ist der Bescheid der Behörde.

Wie läuft die Zulassung bei der Zulassungsstelle ab?

Ein Fahrzeug mit ausländischen Papieren wird bei der Zulassungsstelle Ihres Wohnorts zugelassen, in der Regel mit Online-Termin und persönlicher Vorsprache: Das Internetverfahren i-Kfz deckt Importfahrzeuge nicht ab. Ein Zulassungsdienst kann den Antrag mit Vollmacht für Sie stellen. Sie legen die Unterlagen vor, erhalten Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II, lassen die Schilder prägen und bekommen Siegel und HU-Plakette aufgebracht. Der ausländische Fahrzeugschein wird eingezogen oder entwertet und die Zulassung dem Herkunftsland gemeldet.

Unsere Schritt-für-Schritt-Anleitung beschreibt Unterlagen, Reihenfolge und die Varianten für Belgien, Luxemburg, die Schweiz und die Niederlande.

Die Fallstricke dieses Imports

Typenschein ≠ COC

Der erste ist österreichisch, die zweite europäisch. Verlangt der Antrag die zweite, ersetzt der erste sie nicht, so seriös er auch ist.

Der Verkäufer, der nie von der COC gehört hat

Das ist in Österreich der häufigste Fall und kein schlechtes Zeichen: Das Dokument existiert beim Hersteller, indexiert über die FIN.

Das Pickerl für eine HU gehalten

Die § 57a-Plakette beruhigt über den Zustand des Fahrzeugs, aber die Zulassungsstelle erwartet eine Hauptuntersuchung nach deutschen Regeln.

Meistimportierte Marken aus Österreich: Preis und Lieferzeit der Bescheinigung

MarkePreis inkl. MwSt.Angegebene LieferzeitAngebot anfordern
Audi159 €4 WerktageAngebot anfordern
BMW199 €10 WerktageAngebot anfordern
KTM229 €12 WerktageAngebot anfordern
Mercedes-Benz259 €7 WerktageAngebot anfordern
Mini199 €10 WerktageAngebot anfordern
Porsche319 €10 WerktageAngebot anfordern
Seat179 €3 WerktageAngebot anfordern
Škoda189 €3 WerktageAngebot anfordern
Volkswagen159 €4 WerktageAngebot anfordern

Preise inklusive Mehrwertsteuer und digitaler Lieferung. Die Lieferzeit ist die des Herstellers, in Werktagen ab Zahlung und vollständigen Unterlagen.

Häufige Fragen

Offizielle Quellen

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