Welche Dokumente muss Ihnen der portugiesische Verkäufer aushändigen?
Das Documento Único Automóvel vereint in einem Dokument den früheren título de registo de propriedade und das livrete. Die ältesten Fahrzeuge fahren noch mit diesen zwei getrennten Dokumenten. Das DUA folgt dem EU-Muster: Typ-Variante-Version (D.2), Genehmigungsnummer (K), FIN in Feld E. Verlangen Sie Rechnung oder contrato de compra e venda mit FIN und eine certidão do registo automóvel der Conservatória, die belegt, dass der Verkäufer Eigentümer ist und das Fahrzeug frei von Pfändungen (penhoras) und Vorbehalten.
Die portugiesische matrícula wird danach beim IMT (Formular Modelo 9) gelöscht, gegen Vorlage des DUA, einer Kopie der deutschen Zulassungsbescheinigung und der certidão. Dieser Schritt befreit den Verkäufer von der Kfz-Steuer; er wird Sie deshalb um eine Kopie Ihrer Zulassungsbescheinigung bitten.
Genügt das DUA der Zulassungsstelle?
Als ausländischer Fahrzeugschein ja. Für die Typgenehmigung hängt alles von seinen Feldern D.2 und K ab: vollständig und mit Verweis auf eine EG-Typgenehmigung kann sich die Zulassungsstelle damit begnügen; unvollständig oder national wird die Übereinstimmungsbescheinigung verlangt. Der Name „einziges Dokument“ suggeriert, dass nichts weiter zu beschaffen ist; das gilt nur, solange das Fahrzeug in Portugal bleibt.
Zwei Züge des portugiesischen Markts zählen. Das Land hat seine Gebrauchtwagen lange aus Deutschland und Belgien importiert: Ein beachtlicher Teil der angebotenen Fahrzeuge hat schon einmal das Land gewechselt und dabei seine COC verloren. Und das Netz kleiner Händler bewahrt keine Herstellerakte auf: Die Bescheinigung ist nicht „versteckt“, sie wurde auf Verkäuferseite nie archiviert. Das Duplikat wird beim Hersteller anhand der FIN angefordert, bis zehn Jahre nach der Herstellung; bei den Einstiegsmodellen der 2010er-Jahre rückt diese Grenze näher.
Umsatzsteuer beim Kauf in der EU: was das Finanzamt erwartet
Ein in einem anderen Mitgliedstaat gekauftes Fahrzeug wird nicht verzollt: Es unterliegt den Regeln der innergemeinschaftlichen Umsatzsteuer. Zwei Fälle sind zu unterscheiden:
- Neufahrzeug im umsatzsteuerlichen Sinn (weniger als sechs Monate seit der Erstzulassung oder weniger als 6 000 km): Die Umsatzsteuer ist in Deutschland fällig, auch wenn Sie von einer Privatperson kaufen. Sie geben beim Finanzamt Ihres Wohnorts die Erklärung zur Fahrzeugeinzelbesteuerung ab und zahlen die deutsche Umsatzsteuer; ein Händler stellt Ihnen in diesem Fall netto in Rechnung. Die Zulassungsstelle meldet jede Zulassung eines solchen Fahrzeugs an das Finanzamt.
- Gebrauchtfahrzeug: keine deutsche Umsatzsteuer beim Kauf von privat. Beim Händler ist die Steuer entweder im Preis enthalten (Differenzbesteuerung, auf der Rechnung vermerkt) oder, wenn Sie als Unternehmer netto kaufen, als innergemeinschaftlicher Erwerb in Ihrer Umsatzsteuererklärung anzugeben.
Anders als in Frankreich (quitus fiscal) oder Belgien (e-705) verlangt die deutsche Zulassungsstelle für ein Gebrauchtfahrzeug keinen gesonderten Steuernachweis; beim Neufahrzeug kann sie den Nachweis der Fahrzeugeinzelbesteuerung sehen wollen. In Österreich kommt die NoVA hinzu, die vor der Zulassung über FinanzOnline zu erklären ist. Überblick der EU zur Zulassung im Ausland.
Beim portugiesischen Händler nennt die Rechnung „regime da margem“ (in Deutschland nichts zu zahlen) oder eine steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferung an Unternehmer (in Deutschland als Erwerb zu versteuern). Portugal erhebt bei der Zulassung die ISV, die beim Export nicht erstattet wird: Das hat keine Auswirkung auf Ihren Antrag.
Hauptuntersuchung oder Vollgutachten: was die Zulassungsstelle verlangt
Ein gebrauchtes Importfahrzeug wird mit einer gültigen Hauptuntersuchung einer deutschen Prüforganisation (TÜV, DEKRA, GTÜ, KÜS) zugelassen. Die periodische Prüfung des Herkunftslands (contrôle technique, APK, revisione, MOT) wird in der Regel nicht anerkannt; ihr Bericht ist aber ein guter Hinweis auf den Zustand des Fahrzeugs.
Die Hauptuntersuchung prüft den Zustand, nicht die Übereinstimmung mit dem genehmigten Typ. Fehlt der Nachweis der EG-Typgenehmigung (Übereinstimmungsbescheinigung oder vollständige Felder D.2 und K im ausländischen Fahrzeugschein), bleibt die Begutachtung nach § 21 StVZO durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen: Das sogenannte Vollgutachten stellt die technischen Daten fest und führt zur Einzelgenehmigung, ist aber aufwendiger und teurer als die Bescheinigung des Herstellers. Eine Datenbestätigung des Herstellers oder Importeurs kann das Gutachten vereinfachen. In Österreich übernimmt die Typisierung beim Landeshauptmann diese Rolle, in der Schweiz die Prüfung beim Strassenverkehrsamt.
Die portugiesische inspeção periódica ist die Prüfung eines anderen Mitgliedstaats; für die Zulassungsstelle planen Sie die Hauptuntersuchung bei einer deutschen Prüforganisation nach der Ankunft ein.
Wie überführen Sie das Auto aus Portugal?
Portugal gibt Privatpersonen keine Ausfuhrkennzeichen: Das Fahrzeug behält seine portugiesischen Kennzeichen bis zur Löschung der matrícula, die in der Regel nach der deutschen Zulassung erfolgt. Die gängigste Lösung ist der Transport auf dem Anhänger oder die versicherte Überführung, dann das Kurzzeitkennzeichen in Deutschland für Hauptuntersuchung und Zulassungstermin. Fahren Sie als Einwohner nicht dauerhaft mit portugiesischen Kennzeichen in Deutschland.
Für die Fahrt aus dem Herkunftsland sind die dort ausgegebenen Export- oder Überführungskennzeichen mit eigener Versicherung der sicherste Weg; jede Länderseite beschreibt sie. In Deutschland gibt die Zulassungsstelle für ein noch nicht zugelassenes Fahrzeug ein Kurzzeitkennzeichen aus (gelber Streifen mit Ablaufdatum, höchstens fünf Tage): für Überführungs-, Prüfungs- und Probefahrten, gegen eVB-Nummer, Ausweis und Nachweis der Fahrzeugdaten. Ohne gültige Hauptuntersuchung ist es auf Fahrten zur Prüfstelle im Zulassungsbezirk und in angrenzenden Bezirken beschränkt.
Ob eine Zulassungsstelle ein Kurzzeitkennzeichen für ein noch im Ausland stehendes Fahrzeug ausgibt und ob die Transitländer es anerkennen, klären Sie vor der Abholung; sonst bleibt der Transport auf dem Anhänger. Das Fahrzeug muss vom ersten Kilometer an versichert sein. Österreich kennt für dieselbe Aufgabe die blauen Überstellungskennzeichen, die Schweiz kurzfristige Ausweise des Strassenverkehrsamts.
Gebühren und Kfz-Steuer: was bei der Zulassung anfällt
Deutschland erhebt keine Zulassungssteuer wie die NoVA in Österreich, die BPM in den Niederlanden oder den Malus in Frankreich. Bei der Zulassung fallen an:
- die Verwaltungsgebühren der Zulassungsstelle, die Kennzeichenschilder und auf Wunsch die Gebühr für ein Wunschkennzeichen;
- die Feinstaubplakette, deren Farbe sich aus der Schadstoffklasse (Feld V.9) ergibt;
- die Kfz-Steuer, die das Hauptzollamt jährlich per SEPA-Lastschrift einzieht; das Mandat geben Sie bei der Zulassung ab. Bei Pkw bemisst sie sich nach Hubraum (P.1) und CO₂-Ausstoß (V.7), bei Fahrzeugen ab September 2018 nach dem WLTP-Wert; leichte Nutzfahrzeuge werden nach zulässiger Gesamtmasse besteuert, reine Elektrofahrzeuge sind zeitlich befristet befreit.
Die Übereinstimmungsbescheinigung liefert genau die Werte, die als Bemessungsgrundlage dienen: CO₂ nach WLTP, Massen, Leistung, Schadstoffklasse. Ein NEDC-Wert aus einem alten Dokument kann die Schätzung verfälschen. In Österreich kommen die NoVA (CO₂-basiert, vor der Zulassung über FinanzOnline) und die motorbezogene Versicherungssteuer hinzu, in der Schweiz die Automobilsteuer bei der Einfuhr und die kantonale Motorfahrzeugsteuer. Unsere Rechner geben eine Größenordnung; verbindlich ist der Bescheid der Behörde.
Wie läuft die Zulassung bei der Zulassungsstelle ab?
Ein Fahrzeug mit ausländischen Papieren wird bei der Zulassungsstelle Ihres Wohnorts zugelassen, in der Regel mit Online-Termin und persönlicher Vorsprache: Das Internetverfahren i-Kfz deckt Importfahrzeuge nicht ab. Ein Zulassungsdienst kann den Antrag mit Vollmacht für Sie stellen. Sie legen die Unterlagen vor, erhalten Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II, lassen die Schilder prägen und bekommen Siegel und HU-Plakette aufgebracht. Der ausländische Fahrzeugschein wird eingezogen oder entwertet und die Zulassung dem Herkunftsland gemeldet.
Unsere Schritt-für-Schritt-Anleitung beschreibt Unterlagen, Reihenfolge und die Varianten für Belgien, Luxemburg, die Schweiz und die Niederlande.