Homologa

Zulassung

Wann die Zulassungsstelle die COC verlangt, die Unterlagen des Antrags, Steuernachweise, Kfz-Steuer und Zulassung in anderen EU-Ländern.

5 Fragen

Fragen zu diesem Thema

  1. Ist die Übereinstimmungsbescheinigung für die Zulassung eines Importfahrzeugs Pflicht?

    Nicht immer. Die Zulassungsstelle verlangt die COC, wenn der ausländische Fahrzeugschein die EG-Typgenehmigung nicht erkennen lässt. Trägt er die EG-Typgenehmigungsnummer (Feld K) und die vollständige Typ-Variante-Version (Feld D.2), kann nach § 6 FZV auf die COC verzichtet werden — in der Praxis verlangen viele Stellen sie dennoch. Prüfen Sie die beiden Felder und fragen Sie vorher nach.

    Antwort lesen

  2. Welche Unterlagen brauche ich, um ein Importfahrzeug in Deutschland zuzulassen?

    Für ein Fahrzeug aus einem anderen EU-Land: ausländische Zulassungsbescheinigung, Kaufvertrag oder Rechnung, gültige Hauptuntersuchung, eVB-Nummer der Versicherung, Übereinstimmungsbescheinigung oder Datenbestätigung, sofern der ausländische Schein unvollständig ist, Ausweis, SEPA-Mandat für die Kfz-Steuer und bei Neufahrzeugen den Umsatzsteuernachweis des Finanzamts.

    Antwort lesen

  3. Welche Steuernachweise braucht die Zulassung eines Importfahrzeugs (Umsatzsteuer, Quitus fiscal)?

    Jeder Mitgliedstaat prüft vor der Zulassung die umsatzsteuerliche Lage eines im EU-Ausland gekauften Fahrzeugs. In Deutschland ist bei einem Neufahrzeug die Umsatzsteuer über die Fahrzeugeinzelbesteuerung beim Finanzamt zu erklären; bei einem Gebrauchtfahrzeug von privat fällt keine an. In Frankreich verlangt ANTS in jedem Fall den „quitus fiscal“ des Finanzamts.

    Antwort lesen

  4. Wie lese ich Leistung, CO₂ und Steuerdaten in der Übereinstimmungsbescheinigung?

    Die Bescheinigung liefert die Rohdaten: Nennleistung in kW (Feld P.2), Hubraum (P.1), CO₂ in g/km (V.7), oft als NEDC- und WLTP-Wert, und die Schadstoffklasse (V.9). Daraus leitet jedes Land seine Steuern ab — die deutsche Kfz-Steuer aus Hubraum und WLTP-CO₂, die niederländische BPM, die französischen Steuer-PS und den Malus.

    Antwort lesen

  5. Gilt die COC auch für die Zulassung in Frankreich, Belgien oder den Niederlanden?

    Ja. Die Übereinstimmungsbescheinigung ist in der gesamten Union dasselbe Dokument: ANTS in Frankreich, die DIV in Belgien, das RDW in den Niederlanden und die Zulassungsstelle in Deutschland nutzen sie, um ein Importfahrzeug ohne Einzelgenehmigung zuzulassen. Jedes Land ergänzt eigene Unterlagen: Importprüfung, Versicherung, Zulassungssteuer.

    Antwort lesen

Weitere Themen

Cookies: Sie entscheiden

Wir verwenden ein einziges Cookie zur Reichweitenmessung (Google Analytics 4, anonymisierte IP), um zu verstehen, welche Seiten nützlich sind. Es wird nur gesetzt, wenn Sie zustimmen. Eine Ablehnung ändert nichts an Ihrer Nutzung oder Ihrer Bestellung. Mehr erfahren