Sonderfälle
Fahrzeug älter als zehn Jahre, keine COC verfügbar, Fahrzeug aus einem Drittland, verlorene Bescheinigung, umgebautes Fahrzeug.
6 Fragen
Fragen zu diesem Thema
Mein Fahrzeug ist älter als zehn Jahre: Bekomme ich noch eine Übereinstimmungsbescheinigung?
Oft ja, aber ohne Garantie. Artikel 36 der Verordnung (EU) 2018/858 verpflichtet den Hersteller nur zehn Jahre nach der Herstellung zur Ausstellung eines Duplikats. Danach tun es viele weiterhin, andere haben die Daten archiviert oder verloren. Wir prüfen die Verfügbarkeit, bevor wir Ihnen etwas berechnen, und erstatten vollständig, wenn das Dokument nicht beschafft werden kann.
Es ist keine Übereinstimmungsbescheinigung verfügbar: Welche Alternativen gibt es?
Zwei Wege. Die Datenbestätigung des Herstellers beschreibt das Fahrzeug und erlaubt die Zulassung, wenn es einem genehmigten Typ entspricht. Andernfalls führt das Vollgutachten nach § 21 StVZO bei TÜV oder DEKRA, mit Vorführung des Fahrzeugs, zu einer Einzelbetriebserlaubnis, die die Bescheinigung ersetzt.
US-, japanisches, britisches oder Schweizer Fahrzeug: Bekomme ich eine COC?
Das hängt davon ab, wo und für welchen Markt das Fahrzeug produziert wurde. Ein für den europäischen Markt gebautes und später in die Schweiz oder nach Großbritannien exportiertes Fahrzeug hat eine EG-Typgenehmigung: Eine Bescheinigung ist möglich. Ein für die USA oder Japan konzipiertes Fahrzeug hat keine: Dann ist ein Vollgutachten nach § 21 StVZO nötig.
Ich habe meine Übereinstimmungsbescheinigung verloren: Wie bekomme ich ein Duplikat?
Das Duplikat wird beim Hersteller anhand der FIN beschafft, genau wie eine erste Bescheinigung für ein Importfahrzeug. Der Hersteller berechnet es und ist nur zehn Jahre nach der Herstellung zur Lieferung verpflichtet. Wir stellen den Antrag für Sie und liefern die digitale Kopie, dann auf Wunsch das Papieroriginal.
Wohnmobil, ausgebauter Transporter, umgebautes Fahrzeug: Welche Bescheinigung bestelle ich?
Ein umgebautes Fahrzeug hat oft zwei Beteiligte: den Hersteller des Fahrgestells und den Ausbauer oder Aufbauhersteller. Die Bescheinigung des Fahrgestells reicht nicht immer; das maßgebliche Dokument ist das des letzten Beteiligten mit Mehrstufen-Typgenehmigung. Senden Sie uns die FIN und ein Foto der Typenschilder: Wir ermitteln den richtigen Aussteller.
Führt Homologa Fahrzeug-Homologationen (Einzelgenehmigung) durch?
Nein. Homologa beschafft beim Hersteller die Übereinstimmungsbescheinigung (COC) eines in Europa bereits typgenehmigten Fahrzeugs und begleitet die Zulassung eines importierten Fahrzeugs. Die technische Homologation eines Fahrzeugs ohne COC (Einzelgenehmigung) ist ein anderes Verfahren, das wir nicht durchführen.