Zulassung
Welche Unterlagen brauche ich, um ein Importfahrzeug in Deutschland zuzulassen?
Für ein Fahrzeug aus einem anderen EU-Land: ausländische Zulassungsbescheinigung, Kaufvertrag oder Rechnung, gültige Hauptuntersuchung, eVB-Nummer der Versicherung, Übereinstimmungsbescheinigung oder Datenbestätigung, sofern der ausländische Schein unvollständig ist, Ausweis, SEPA-Mandat für die Kfz-Steuer und bei Neufahrzeugen den Umsatzsteuernachweis des Finanzamts.
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Die Zulassung erfolgt bei der Zulassungsstelle Ihres Wohnorts, meist mit Termin, oder über einen Zulassungsdienst. Unterlagen für ein Gebrauchtfahrzeug aus einem Mitgliedstaat:
- die ausländische Zulassungsbescheinigung im Original (Teil I und, falls vorhanden, Teil II) sowie die abgemeldeten ausländischen Kennzeichen, sofern nicht bereits im Herkunftsland entwertet;
- der Kaufnachweis: Rechnung oder Kaufvertrag auf den Namen des Antragstellers;
- die Übereinstimmungsbescheinigung (COC) oder eine Datenbestätigung des Herstellers, wenn die Felder K und D.2 des ausländischen Scheins fehlen oder unvollständig sind;
- eine gültige Hauptuntersuchung (HU) einer deutschen Prüforganisation; die ausländische Prüfung wird nur in Ausnahmefällen anerkannt;
- die eVB-Nummer Ihrer Kfz-Versicherung;
- Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung, bei Firmen den Handelsregisterauszug;
- das SEPA-Lastschriftmandat für die Kfz-Steuer;
- bei einem Neufahrzeug (unter sechs Monate oder unter 6.000 km) den Nachweis der Umsatzsteuer beim Finanzamt (siehe unsere Antwort zu den Steuernachweisen).
Für ein Fahrzeug aus einem Drittland kommen die Zollunterlagen hinzu, und die Übereinstimmungsbescheinigung oder eine Datenbestätigung wird unverzichtbar — sonst ist ein Vollgutachten nach § 21 StVZO nötig.
Unser Ratgeber Fahrzeug aus Deutschland importieren beschreibt zudem den umgekehrten Weg nach Frankreich, Belgien und in die Niederlande.