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Zulassung

Gilt die COC auch für die Zulassung in Frankreich, Belgien oder den Niederlanden?

Ja. Die Übereinstimmungsbescheinigung ist in der gesamten Union dasselbe Dokument: ANTS in Frankreich, die DIV in Belgien, das RDW in den Niederlanden und die Zulassungsstelle in Deutschland nutzen sie, um ein Importfahrzeug ohne Einzelgenehmigung zuzulassen. Jedes Land ergänzt eigene Unterlagen: Importprüfung, Versicherung, Zulassungssteuer.

Aktualisiert am

Die Bescheinigung belegt die EG-Typgenehmigung: Sie wird von allen Zulassungsbehörden der Union anerkannt. Was sich ändert, ist der Rest des Antrags.

  • Deutschland — die Zulassungsstelle akzeptiert die COC anstelle einer Datenbestätigung oder eines Vollgutachtens nach § 21 StVZO; Hauptuntersuchung (HU) und eVB-Nummer sind erforderlich, das Original wird beim Termin meist verlangt.
  • Frankreich — das Online-Verfahren bei ANTS akzeptiert die digitale Kopie; hinzu kommen der quitus fiscal und bei Fahrzeugen über vier Jahre ein aktueller contrôle technique.
  • Belgien — der Antrag läuft über die DIV nach einer Importprüfung in einer zugelassenen Station; die Bescheinigung (gelijkvormigheidsattest) oder ihr Duplikat wird verlangt, wenn das Fahrzeug keine belgische Genehmigung hat, und am Schalter wird oft das Papieroriginal gefordert.
  • Niederlande — das Fahrzeug wird in einer RDW-Prüfstelle vorgeführt; mit einer Bescheinigung (Certificaat van Overeenstemming) registriert das RDW das Fahrzeug ohne Einzelgenehmigung, und die BPM wird aus dem CO₂-Wert der Bescheinigung berechnet.
  • Luxemburg, Schweiz — SNCA und kantonale Ämter verlangen die Bescheinigung für jedes Fahrzeug ohne nationale Genehmigung.

Wir liefern die digitale Kopie und auf Wunsch das Papieroriginal in alle diese Länder. Unsere Länderratgeber beschreiben jedes Verfahren: Belgien, Niederlande, Deutschland.

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