Zulassung
Wie lese ich Leistung, CO₂ und Steuerdaten in der Übereinstimmungsbescheinigung?
Die Bescheinigung liefert die Rohdaten: Nennleistung in kW (Feld P.2), Hubraum (P.1), CO₂ in g/km (V.7), oft als NEDC- und WLTP-Wert, und die Schadstoffklasse (V.9). Daraus leitet jedes Land seine Steuern ab — die deutsche Kfz-Steuer aus Hubraum und WLTP-CO₂, die niederländische BPM, die französischen Steuer-PS und den Malus.
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Die Übereinstimmungsbescheinigung enthält die technischen Daten; die Zulassungsstelle leitet daraus die steuerlich relevanten Felder ab:
- P.1 — Hubraum in cm³ und P.2 — Nennleistung in kW: unverändert übernommen;
- V.7 — CO₂-Emissionen in g/km: Bei WLTP-genehmigten Fahrzeugen nennt die Bescheinigung oft einen korrelierten NEDC- und einen WLTP-Wert; maßgeblich für die Kfz-Steuer ist der WLTP-Wert für ab September 2018 erstzugelassene Fahrzeuge;
- V.9 — Schadstoffklasse (Euro-Norm), maßgeblich für die Umweltplakette und Fahrverbotszonen;
- P.6 — die französische „puissance administrative“ (Steuer-PS) steht nicht in der Bescheinigung; ANTS berechnet sie aus P.2.
Land für Land: Die deutsche Kfz-Steuer setzt sich aus einem Hubraumanteil und einem CO₂-Anteil (WLTP) zusammen; die niederländische BPM beruht auf dem WLTP-CO₂ mit Abschreibung für Gebrauchtfahrzeuge; der französische Malus bei Erstzulassung in Frankreich nutzt den von ANTS herangezogenen CO₂-Wert, gemindert nach Fahrzeugalter. Ein Unterschied zwischen den Steuerwerten des Herkunfts- und des Ziellands ist normal: Die Formeln unterscheiden sich.
Unsere Rechner schätzen Steuer-PS und Malus für eine französische Zulassung aus den Daten der Bescheinigung — vor dem Fahrzeugkauf.