Homologa

Sonderfälle

Ich habe meine Übereinstimmungsbescheinigung verloren: Wie bekomme ich ein Duplikat?

Das Duplikat wird beim Hersteller anhand der FIN beschafft, genau wie eine erste Bescheinigung für ein Importfahrzeug. Der Hersteller berechnet es und ist nur zehn Jahre nach der Herstellung zur Lieferung verpflichtet. Wir stellen den Antrag für Sie und liefern die digitale Kopie, dann auf Wunsch das Papieroriginal.

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Die Übereinstimmungsbescheinigung wird nur einmal ausgehändigt, beim Erstverkauf des Neufahrzeugs. Wurde sie verloren, von einem Vorbesitzer verlegt oder beim Verkauf nie weitergegeben, gibt es kein zentrales Register, in dem sie zu finden wäre: Nur der Hersteller kann aus seinen Typgenehmigungsdaten ein Duplikat ausstellen.

Was Sie wissen sollten:

  • das Duplikat ist ein Papierdokument im Sinne von Artikel 36 der Verordnung (EU) 2018/858; wir senden Ihnen zuerst die digitale PDF-Kopie;
  • es ist kostenpflichtig: Der Hersteller berechnet seine Homologationsabteilung, daher der je Marke unterschiedliche Preis;
  • es ist nur zehn Jahre nach der Herstellung garantiert; danach prüfen wir die Verfügbarkeit, bevor wir Ihnen etwas berechnen;
  • es ist dem Original gleichwertig: Die Zulassungsstellen akzeptieren es ebenso.

Brauchen Sie dieses Duplikat wirklich? Ist das Fahrzeug bereits in Deutschland zugelassen, genügen Zulassungsbescheinigung Teil I und II für den Verkauf; die COC nützt nur einem Käufer, der es exportiert. Bei einem Importfahrzeug, dessen ausländischer Schein die Felder K und D.2 vollständig trägt, wird sie nicht immer verlangt. Details auf unserer Seite COC-Duplikat.

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