Homologa

Sonderfälle

Mein Fahrzeug ist älter als zehn Jahre: Bekomme ich noch eine Übereinstimmungsbescheinigung?

Oft ja, aber ohne Garantie. Artikel 36 der Verordnung (EU) 2018/858 verpflichtet den Hersteller nur zehn Jahre nach der Herstellung zur Ausstellung eines Duplikats. Danach tun es viele weiterhin, andere haben die Daten archiviert oder verloren. Wir prüfen die Verfügbarkeit, bevor wir Ihnen etwas berechnen, und erstatten vollständig, wenn das Dokument nicht beschafft werden kann.

Aktualisiert am

Die europäische Verordnung verpflichtet den Hersteller, die Konformitätsdaten aufzubewahren und dem Halter zehn Jahre ab Herstellungsdatum ein Duplikat zu liefern. Danach hängt die Ausstellung von seiner internen Praxis ab:

  • die großen deutschen und französischen Konzerne verfügen in der Regel über digitale Archive und antworten auch für deutlich ältere Fahrzeuge, manchmal mit längerer Bearbeitungszeit;
  • manche Marken wenden die Grenze strikt an und lehnen jeden Antrag darüber hinaus ab;
  • erloschene oder übernommene Marken hängen vom Übernehmer der Archive ab.

Unsere FIN-Prüfung warnt Sie, wenn das wahrscheinliche Modelljahr zehn Jahre überschreitet. Bestellen Sie, fragen wir den Hersteller vorrangig nach der Verfügbarkeit; lehnt er ab, werden Sie vollständig erstattet.

Ist kein Duplikat möglich, bleiben zwei Wege: die Datenbestätigung des Herstellers oder seines Vertreters, die der Zulassungsstelle genügt, wenn das Fahrzeug einer älteren nationalen oder EG-Genehmigung entspricht, oder das Vollgutachten nach § 21 StVZO bei TÜV oder DEKRA (in Frankreich die „réception à titre isolé“ bei der DREAL).

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