Sonderfälle
Wohnmobil, ausgebauter Transporter, umgebautes Fahrzeug: Welche Bescheinigung bestelle ich?
Ein umgebautes Fahrzeug hat oft zwei Beteiligte: den Hersteller des Fahrgestells und den Ausbauer oder Aufbauhersteller. Die Bescheinigung des Fahrgestells reicht nicht immer; das maßgebliche Dokument ist das des letzten Beteiligten mit Mehrstufen-Typgenehmigung. Senden Sie uns die FIN und ein Foto der Typenschilder: Wir ermitteln den richtigen Aussteller.
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Wohnmobile, Campingbusse, Rettungswagen, Pritschen und Kipper unterliegen der Mehrstufen-Typgenehmigung: Das Fahrgestell mit Fahrerhaus genehmigt der Basishersteller (Fiat, Mercedes-Benz, Ford …), dann erhält der Ausbauer oder Aufbauhersteller eine Genehmigung für das vervollständigte Fahrzeug. Jede Stufe hat ihr Typenschild, meist im Motorraum oder am Türholm.
Für die Zulassung zählt das Dokument, das das Fahrzeug im Ist-Zustand beschreibt:
- Serien-Wohnmobil (Hymer, Bürstner, Knaus, Dethleffs, Adria …): Der Ausbauer stellt eine Übereinstimmungsbescheinigung für das vervollständigte Fahrzeug aus; wir bestellen sie dort, mit der Fahrgestell-Bescheinigung, falls die Behörde sie verlangt;
- von einem Handwerksbetrieb oder selbst ausgebauter Transporter: Es gibt keine Genehmigung für das vervollständigte Fahrzeug; nötig sind die Fahrgestell-Bescheinigung und dann eine Einzelabnahme des Umbaus (§ 21 StVZO, in Frankreich RTI bei der DREAL);
- Nutzfahrzeug mit Aufbau (Kipper, Pritsche, Kühlkoffer): Je nach Aufbauhersteller existiert eine Bescheinigung für das vervollständigte Fahrzeug oder nicht; der ausländische Schein nennt den Aufbauhersteller oft in Feld D.1 oder D.3.
Massen (F.1, F.2, G.1) und Sitzplätze (S.1) des vervollständigten Fahrzeugs unterscheiden sich von denen des Fahrgestells: Eine reine Fahrgestell-Bescheinigung führte zu einer falschen Zulassungsbescheinigung. Unsere Seiten Wohnmobil und Transporter beschreiben jede Situation.