Sonderfälle
US-, japanisches, britisches oder Schweizer Fahrzeug: Bekomme ich eine COC?
Das hängt davon ab, wo und für welchen Markt das Fahrzeug produziert wurde. Ein für den europäischen Markt gebautes und später in die Schweiz oder nach Großbritannien exportiertes Fahrzeug hat eine EG-Typgenehmigung: Eine Bescheinigung ist möglich. Ein für die USA oder Japan konzipiertes Fahrzeug hat keine: Dann ist ein Vollgutachten nach § 21 StVZO nötig.
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Die Übereinstimmungsbescheinigung belegt eine EG-Typgenehmigung. Entscheidend ist also nicht die Nationalität des Verkäufers, sondern die Genehmigung des Fahrzeugs.
- Schweiz und Norwegen — die meisten dort neu verkauften Fahrzeuge sind Europa-Versionen: Der Hersteller kann die Bescheinigung ausstellen. Der Zulassungsantrag enthält allerdings die Zollabfertigung mit Einfuhrumsatzsteuer statt des innergemeinschaftlichen Steuernachweises.
- Vereinigtes Königreich — vor dem Brexit erstzugelassene Fahrzeuge tragen eine gewöhnliche EG-Typgenehmigung; danach nach britischem Recht (GB type approval) genehmigte haben nicht immer ein EU-Pendant. Im ersten Fall ist die Bescheinigung möglich, im zweiten anhand der FIN zu prüfen. Achtung Rechtslenker: Beleuchtung und Spiegel müssen ggf. angepasst werden.
- USA und Kanada — Fahrzeuge sind nach FMVSS-Normen genehmigt, ohne EG-Typgenehmigung: Es existiert keine Bescheinigung, auch nicht für eine europäische Marke. Der Weg ist das Vollgutachten nach § 21 StVZO mit eventuellen Umbauten (Leuchten, Tacho, Abgas).
- Japan — gleiche Logik: JDM-Versionen haben keine EG-Genehmigung; manche in Japan für Europa gebaute Modelle schon, erkennbar an der FIN.
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