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Sonderfälle

Es ist keine Übereinstimmungsbescheinigung verfügbar: Welche Alternativen gibt es?

Zwei Wege. Die Datenbestätigung des Herstellers beschreibt das Fahrzeug und erlaubt die Zulassung, wenn es einem genehmigten Typ entspricht. Andernfalls führt das Vollgutachten nach § 21 StVZO bei TÜV oder DEKRA, mit Vorführung des Fahrzeugs, zu einer Einzelbetriebserlaubnis, die die Bescheinigung ersetzt.

Aktualisiert am

Eine Übereinstimmungsbescheinigung existiert nur für ein Fahrzeug, das nach einem Typ mit EG-Typgenehmigung gebaut wurde. Sie ist nicht verfügbar, wenn das Fahrzeug zu alt ist, für einen anderen Markt gebaut oder umgebaut wurde oder der Hersteller erloschen ist. Die Lösungen, nach Einfachheit geordnet:

  1. Die Datenbestätigung des Herstellers (Unbedenklichkeitsbescheinigung mit technischen Daten): Vom Hersteller oder seinem Vertreter ausgestellt, gibt sie die technischen Daten wieder und ermöglicht der Zulassungsstelle die Ausstellung der Zulassungsbescheinigung. Wir bieten sie für Marken an, die sie ausstellen (siehe Datenbestätigung).
  2. Das Vollgutachten nach § 21 StVZO bei TÜV, DEKRA oder einer anderen amtlich anerkannten Prüforganisation: Das Fahrzeug wird vorgeführt, ggf. nach Anpassungen, und die Einzelbetriebserlaubnis ersetzt die Bescheinigung. Länger und teurer, aber unumgänglich für Fahrzeuge außerhalb europäischer Normen. In Frankreich entspricht dem die „réception à titre isolé“ bei der DREAL, in den Niederlanden die individuelle RDW-Prüfung.
  3. Der vollständige ausländische Fahrzeugschein: Trägt er die Felder K und D.2 vollständig, ist die COC nicht zwingend erforderlich.

Bevor Sie ein Vollgutachten beauftragen, senden Sie uns die FIN: Wir sagen Ihnen kostenlos, ob eine Bescheinigung oder eine Datenbestätigung zu beschaffen ist — was das aufwendige Verfahren oft erspart.

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