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Welche Unterlagen oder Angaben muss ich einreichen?
Drei Angaben genügen: die Marke, die 17-stellige FIN und das Land der Zulassung. Eine Kopie des ausländischen Fahrzeugscheins ist hilfreich, aber nicht Pflicht: Sie erlaubt uns, FIN und Datum der Erstzulassung auf Stimmigkeit zu prüfen, bevor wir den Hersteller anfragen.
Aktualisiert am
Der Hersteller findet Ihr Fahrzeug allein über die FIN (Fahrzeug-Identifizierungsnummer, Feld E der Zulassungsbescheinigung). Für den Antrag selbst sind weder Kaufnachweis noch Ausweis erforderlich.
Wir empfehlen dennoch, beizulegen oder bereitzuhalten:
- den ausländischen Fahrzeugschein (Vorder- und Rückseite): Er trägt die FIN, das Datum der Erstzulassung (Feld B) und häufig die EG-Typgenehmigungsnummer (Feld K);
- das Datum der Erstzulassung, mit dem wir die Zehnjahresregel vorab einschätzen;
- bei Transporter oder Wohnmobil ein Foto des Typenschilds und ggf. des Schilds des Ausbauers.
Stehen Feld K und die vollständige Typ-Variante-Version (D.2) im ausländischen Fahrzeugschein, verlangt die Zulassungsstelle die Bescheinigung nicht immer: Wir sagen es Ihnen, bevor Sie zahlen.