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Welche Unterlagen oder Angaben muss ich einreichen?

Drei Angaben genügen: die Marke, die 17-stellige FIN und das Land der Zulassung. Eine Kopie des ausländischen Fahrzeugscheins ist hilfreich, aber nicht Pflicht: Sie erlaubt uns, FIN und Datum der Erstzulassung auf Stimmigkeit zu prüfen, bevor wir den Hersteller anfragen.

Aktualisiert am

Der Hersteller findet Ihr Fahrzeug allein über die FIN (Fahrzeug-Identifizierungsnummer, Feld E der Zulassungsbescheinigung). Für den Antrag selbst sind weder Kaufnachweis noch Ausweis erforderlich.

Wir empfehlen dennoch, beizulegen oder bereitzuhalten:

  • den ausländischen Fahrzeugschein (Vorder- und Rückseite): Er trägt die FIN, das Datum der Erstzulassung (Feld B) und häufig die EG-Typgenehmigungsnummer (Feld K);
  • das Datum der Erstzulassung, mit dem wir die Zehnjahresregel vorab einschätzen;
  • bei Transporter oder Wohnmobil ein Foto des Typenschilds und ggf. des Schilds des Ausbauers.

Stehen Feld K und die vollständige Typ-Variante-Version (D.2) im ausländischen Fahrzeugschein, verlangt die Zulassungsstelle die Bescheinigung nicht immer: Wir sagen es Ihnen, bevor Sie zahlen.

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