Die vier Unterklassen
Die Einteilung richtet sich allein nach der technisch zulässigen Gesamtmasse:
- O1: bis 750 kg — Motorradanhänger, kleine Gepäck- und Gartenanhänger;
- O2: 750 kg bis 3 500 kg — Wohnwagen, Autotransporter, Baustellenanhänger;
- O3: 3 500 kg bis 10 Tonnen;
- O4: über 10 Tonnen — Sattelauflieger und Industrieanhänger.
Ab 750 kg ändert sich auch die Technik: Der Anhänger muss gebremst sein, und der nötige Führerschein hängt von der Summe der Gesamtmassen von Zugfahrzeug und Anhänger ab.
Wann muss ein Anhänger zugelassen werden?
In Frankreich braucht ein Anhänger über 500 kg zulässiger Gesamtmasse eine eigene Zulassungsbescheinigung. Darunter führt er das Kennzeichen des Zugfahrzeugs und muss nicht zugelassen werden — genehmigt sein muss er trotzdem.
Für einen in der EU gekauften Anhänger liefert die COC Massen, Abmessungen und Genehmigungsnummer. Ohne sie kann die Behörde die Zulassungsbescheinigung nicht ausfüllen.
Wohnwagen: die entscheidenden Massen
Beim Wohnwagen zählen zwei Zahlen: Masse in fahrbereitem Zustand und zulässige Gesamtmasse. Die Differenz ist die Zuladung, Ausstattung inbegriffen. Hersteller bieten oft eine genehmigte Auflastung an: Sie muss im Dokument stehen, sonst existiert sie verwaltungsrechtlich nicht.
Auch die Stützlast ist angegeben: Wird der Wert der Anhängerkupplung überschritten, ist das ein häufiger Grund für Beanstandungen.
Genehmigung von Anhängern in Europa
Jeder in der EU in Verkehr gebrachte Anhänger muss genehmigt sein; die europäische Anhängergenehmigung gilt seit Anfang der 2010er Jahre. Ein Eigenbau hat keine Genehmigung und kann keine COC erhalten: Hier greift die Einzelgenehmigung.