Was tun, wenn Ihre Übereinstimmungsbescheinigung verloren ist?
Die Übereinstimmungsbescheinigung ist kein einmaliges Dokument wie die Zulassungsbescheinigung: Der Hersteller kann anhand der FIN ein neues Exemplar ausstellen, indem er auf die Daten der Typgenehmigung und der Produktion dieses Fahrzeugs zurückgreift. Das nennt man Duplikat. Es trägt dieselben Felder und hat denselben Wert wie das Original.
Wir stellen den Antrag bei der Homologationsabteilung des Herstellers, senden Ihnen die digitale Kopie sofort nach Eingang und das Papieroriginal, wenn Sie es gewählt haben. Der Preis hängt von der Marke ab, ab 159 €; die Bearbeitungszeit ist die, die wir bei diesem Hersteller tatsächlich beobachten, und wird vor der Zahlung angezeigt.
Ist eine durchgestrichene, korrigierte oder beschädigte Bescheinigung noch gültig?
Eine Zulassungsstelle kann eine durchgestrichene, überschriebene oder unleserliche Bescheinigung zurückweisen, weil sie nicht mehr sicher sein kann, dass die Daten unverändert sind. Eine von einem Vorbesitzer oder Händler mit „ungültig“ durchgestrichene Bescheinigung wird ebenfalls abgelehnt. In diesen Fällen ist das Duplikat die einfachste Lösung: Es geht von den Herstellerdaten aus, ohne Spuren der Änderungen.
Eine lediglich geknickte oder leicht verschmutzte Bescheinigung wird in der Regel weiterhin akzeptiert, solange alle Felder lesbar sind.
Die Zehn-Jahres-Regel (Art. 36 der Verordnung (EU) 2018/858)
Artikel 36 der Verordnung (EU) 2018/858 verpflichtet den Hersteller, auf Antrag des Eigentümers ein Duplikat der Übereinstimmungsbescheinigung auf Papier auszustellen, und zwar zehn Jahre ab dem Herstellungsdatum des Fahrzeugs. Dieses Duplikat trägt deutlich sichtbar den Vermerk „Duplikat“.
Nach zehn Jahren endet die Pflicht. Viele Hersteller stellen das Dokument weiterhin aus, manchmal teurer oder langsamer; andere lehnen ab oder haben die Daten nicht mehr. Unsere FIN-Prüfung weist auf wahrscheinlich betroffene Fahrzeuge hin, und wir bestätigen die tatsächliche Verfügbarkeit, bevor wir abrechnen: Kann der Hersteller das Dokument nicht ausstellen, wird die Bestellung vollständig erstattet.
Seit dem 5. Juli 2026 erhalten Neufahrzeuge eine elektronische Übereinstimmungsbescheinigung (eCoC), die zwischen dem Hersteller und den Genehmigungs- und Zulassungsbehörden ausgetauscht wird. Dieser Datenfluss lässt sich nicht bestellen: Ein Eigentümer, auch eines jungen Fahrzeugs, erhält eine Übereinstimmungsbescheinigung — als digitale Kopie und auf Wunsch auf Papier.
Brauchen Sie wirklich ein Duplikat?
Nicht immer. Lassen Sie in Deutschland ein Fahrzeug zu, dessen ausländischer Fahrzeugschein die Felder D.2 (Typ, Variante, Version) und K (Genehmigungsnummer) vollständig enthält, kann die Zulassungsstelle die Zulassungsbescheinigung oft ohne COC ausstellen. Ist das Fahrzeug bereits in Deutschland zugelassen, ist die Bescheinigung nur bei einem erheblichen Umbau, einem Gutachten oder zur Berichtigung technischer Daten nützlich.
Unverzichtbar wird das Duplikat, wenn der ausländische Fahrzeugschein unvollständig ist, das Fahrzeug neu oder nie zugelassen war oder aus einem Land außerhalb der Europäischen Union stammt.
Was enthält das Duplikat?
Genau das, was das Original enthielt: Identifikation von Hersteller und Fahrzeug (Marke, Typ, Variante, Version, FIN), Nummer der EG-Typgenehmigung (übernommen in Feld K der Zulassungsbescheinigung), Massen (Feld 13 ff.), maximale Nettoleistung (Feld 27), CO₂-Emissionen WLTP (Feld 49.4), Sitzplätze, Geräuschpegel. Diese Werte füllen die Felder P.2, V.7, G, F.1 oder S.1 der deutschen Zulassungsbescheinigung Teil I.