Homologa

Das COC-Dokument

Was ist eine Übereinstimmungsbescheinigung (COC)?

Die europäische Übereinstimmungsbescheinigung ist das Dokument, mit dem der Hersteller bestätigt, dass Ihr Fahrzeug dem in der EU genehmigten Typ entspricht. Sie enthält alle technischen Daten für die Zulassungsbescheinigung und ermöglicht die Zulassung eines Importfahrzeugs ohne Einzelgenehmigung und ohne Vollgutachten.

Aktualisiert am

Die Übereinstimmungsbescheinigung (Certificate of Conformity, COC) ist in der Verordnung (EU) 2018/858 definiert. Sie wird vom Hersteller für jedes Fahrzeug ausgestellt, das einem Typ mit EG-Typgenehmigung entsprechend gebaut wurde. Ihr Muster ist harmonisiert: dieselben nummerierten Felder in der gesamten Union, unabhängig von der Sprache.

Sie enthält insbesondere:

  • die EG-Typgenehmigungsnummer (übernommen in Feld K der Zulassungsbescheinigung) und Typ-Variante-Version (D.2);
  • die FIN, die Fahrzeugklasse (M1, N1, L …), die Massen (F.1, F.2, G.1) und die Sitzplätze (S.1);
  • Hubraum, Nennleistung (P.2), Kraftstoff (P.3), CO₂-Emissionen (V.7) und Schadstoffklasse (V.9).

Mit diesem Dokument ordnet die Behörde Ihr Fahrzeug einem bereits genehmigten Typ zu: keine Einzelbetriebserlaubnis nach § 21 StVZO, kein Vollgutachten bei TÜV oder DEKRA. In Deutschland dient sie der Zulassungsstelle zur Ausstellung der Zulassungsbescheinigung; in Frankreich, Belgien und den Niederlanden erfüllt sie dieselbe Rolle bei ANTS, DIV und RDW.

Beim Erstverkauf eines Neufahrzeugs wird die Bescheinigung kostenlos mitgegeben. Für ein ohne dieses Dokument importiertes Gebrauchtfahrzeug muss beim Hersteller ein Duplikat beschafft werden: Das ist unsere Aufgabe.

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