Das COC-Dokument
Was ist der Unterschied zwischen COC und eCoC? Kann ich eine eCoC bestellen?
Die eCoC ist die elektronische Fassung der Bescheinigung, die der Hersteller für ab dem 5. Juli 2026 produzierte Neufahrzeuge an die Genehmigungsbehörden übermittelt. Eine Privatperson bestellt sie nicht und erhält sie nicht. Für ein importiertes Gebrauchtfahrzeug bleibt das zu beschaffende Dokument die COC, geliefert als digitale Kopie und dann auf Papier.
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Die COC ist die Bescheinigung des Herstellers, die dem Fahrzeughalter ausgehändigt wird. Die eCoC (elektronische Übereinstimmungsbescheinigung) ist ihr Zwilling in strukturierten Daten: eine signierte Datei, die der Hersteller den Genehmigungs- und Zulassungsbehörden bereitstellt, vorgesehen in den Artikeln 36 und 37 der Verordnung (EU) 2018/858 und den Durchführungsverordnungen (EU) 2021/133 und 2024/1061.
Drei Punkte zum Merken:
- die eCoC betrifft nur Neufahrzeuge, die ab dem 5. Juli 2026 produziert werden, in den Klassen M, N und O; für ein früher produziertes Fahrzeug existiert sie nicht;
- der elektronische Kanal läuft vom Hersteller zu den Behörden: Es ist kein Dokument, das eine Privatperson bestellt oder herunterlädt;
- das dem Halter geschuldete Duplikat bleibt nach Artikel 36 ein Papierdokument, das wir Ihnen zuerst als digitale PDF-Kopie und dann auf Wunsch als Original liefern.
Bietet Ihnen eine Website an, „Ihre eCoC zu bestellen“ für ein Gebrauchtfahrzeug, gibt es diesen Gegenstand nicht. Unser eCoC-Dossier erklärt, was sich wirklich ändert — und für wen.