Warum eine COC für einen importierten Peugeot Expert?
Ein in einem anderen EU-Land gekaufter Peugeot Expert muss vor der Zulassung seinem genehmigten Typ zugeordnet werden. Die COC liefert der Behörde die Daten, die der ausländische Fahrzeugschein nicht immer enthält: Typ-Variante-Version (D.2), Genehmigungsnummer (K), CO₂-Emissionen, Massen, Sitzplätze.
Trägt der Fahrzeugschein Ihres Expert die Felder D.2 und K bereits vollständig, ist eine COC in Frankreich nicht immer nötig: Die kostenlose FIN-Prüfung sagt es Ihnen vor der Bestellung.
Versionen und typische Fallstricke beim Expert
Einen Peugeot Expert gibt es je nach Baujahr, Motorisierung und Erstverkaufsland in vielen Versionen. Die Bescheinigung beschreibt genau die Version, die das Werk verlassen hat, identifiziert über die FIN — nicht die aus der Anzeige. Was wir vor der Anfrage prüfen: die Übereinstimmung von ausländischem Fahrzeugschein und FIN, die Klasse (N1), die Sitzplatzzahl und die genehmigten Reifengrößen.
Dieser Expert ist in Klasse N1 (Nutzfahrzeug) genehmigt: Sitzplatzzahl und Trennwand in der Bescheinigung entscheiden über die steuerliche Behandlung und lassen sich bei der Zulassung nicht frei ändern. Eine vom Aufbauhersteller umgebaute Version unterliegt der Mehrstufengenehmigung: Dann zählt das Dokument der letzten Stufe.
Fahrzeugalter und Verfügbarkeit der Bescheinigung
Der Peugeot Expert wird in Europa seit 1996 verkauft. Hersteller müssen die Konformitätsdaten nur zehn Jahre nach der Herstellung aufbewahren (Art. 36 VO (EU) 2018/858): Bei einem älteren Exemplar prüfen wir die tatsächliche Verfügbarkeit vor der Abrechnung und erstatten vollständig, wenn das Dokument nicht zu beschaffen ist.