Warum eine COC für einen importierten BMW 1er?
Ein in einem anderen EU-Land gekaufter BMW 1er muss vor der Zulassung seinem genehmigten Typ zugeordnet werden. Die COC liefert der Behörde die Daten, die der ausländische Fahrzeugschein nicht immer enthält: Typ-Variante-Version (D.2), Genehmigungsnummer (K), CO₂-Emissionen, Massen, Sitzplätze.
Trägt der Fahrzeugschein Ihres 1er die Felder D.2 und K bereits vollständig, ist eine COC in Frankreich nicht immer nötig: Die kostenlose FIN-Prüfung sagt es Ihnen vor der Bestellung.
Versionen und typische Fallstricke beim 1er
Einen BMW 1er gibt es je nach Baujahr, Motorisierung und Erstverkaufsland in vielen Versionen. Die Bescheinigung beschreibt genau die Version, die das Werk verlassen hat, identifiziert über die FIN — nicht die aus der Anzeige. Was wir vor der Anfrage prüfen: die Übereinstimmung von ausländischem Fahrzeugschein und FIN, die Klasse (M1), die Sitzplatzzahl und die genehmigten Reifengrößen.
Fahrzeugalter und Verfügbarkeit der Bescheinigung
Der BMW 1er wird in Europa seit 2004 verkauft. Hersteller müssen die Konformitätsdaten nur zehn Jahre nach der Herstellung aufbewahren (Art. 36 VO (EU) 2018/858): Bei einem älteren Exemplar prüfen wir die tatsächliche Verfügbarkeit vor der Abrechnung und erstatten vollständig, wenn das Dokument nicht zu beschaffen ist.