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Ab wann gibt es COC-Papiere?

Für Personenkraftwagen gilt: Jeder Pkw, der ab dem 1. Januar 1998 in der EU neu zugelassen wurde, besitzt eine Übereinstimmungsbescheinigung. Für Transporter, Busse und Anhänger kam die Pflicht später, gestaffelt bis Oktober 2014. Ältere Fahrzeuge haben oft nie eine COC besessen.

Aktualisiert am 6 Min. LesezeitVon Das Homologa-Team

Die kurze Antwort

Die Übereinstimmungsbescheinigung ist kein neues Dokument. Sie entstand mit der europäischen Gesamtfahrzeug-Typgenehmigung — dem Verfahren, mit dem ein Fahrzeugtyp einmal geprüft und danach in der gesamten Union zugelassen werden kann.

Für Personenkraftwagen der Klasse M1 wurde dieses Verfahren verbindlich: seit dem 1. Januar 1998 muss jeder neu zugelassene Pkw in der EU über eine COC verfügen. Das ist das Datum, das in der Praxis zählt.

Die Zeitleiste im Detail

1970 — Richtlinie 70/156/EWG. Der Rahmen der EG-Typgenehmigung wird geschaffen. Zunächst betrifft er einzelne Bauteile, noch nicht das gesamte Fahrzeug.

1990er Jahre — Ausweitung auf das Gesamtfahrzeug. Die Typgenehmigung wird auf das komplette Fahrzeug ausgedehnt, zuerst freiwillig, dann verbindlich für neue Typen.

1. Januar 1998 — Pflicht für alle neuen Pkw. Ab diesem Zeitpunkt kann kein Pkw mehr ohne Gesamtfahrzeug-Typgenehmigung neu zugelassen werden. Jeder besitzt folglich eine COC.

2007 — Richtlinie 2007/46/EG. Der Rahmen wird auf Transporter, Lkw, Busse und Anhänger ausgeweitet, mit einem gestaffelten Zeitplan.

29. Oktober 2014 — vollständige Anwendung. Ab hier gilt die Gesamtfahrzeug-Typgenehmigung für alle betroffenen Klassen.

1. September 2020 — Verordnung (EU) 2018/858. Sie ersetzt die Richtlinie von 2007 und bildet bis heute die Rechtsgrundlage der COC.

Was das für Ihr Fahrzeug bedeutet

Die praktische Frage lautet selten „gibt es COC-Papiere?“, sondern „existiert für mein Fahrzeug eine?“. Drei Fälle sind zu unterscheiden.

Pkw ab Baujahr 1998: Eine COC existiert. Sie wurde dem Erstkäufer mit dem Neuwagen ausgehändigt und ist über die Jahre meist verloren gegangen. Der Hersteller kann sie anhand der Fahrgestellnummer neu ausstellen.

Nutzfahrzeuge und Anhänger: Hier entscheidet das Baujahr im Verhältnis zum gestaffelten Zeitplan. Bei Fahrzeugen aus den Jahren vor 2014 lohnt eine Rückfrage beim Hersteller, bevor Sie von einer Ablehnung ausgehen.

Ältere Fahrzeuge und Oldtimer: Wurde das Fahrzeug vor der jeweiligen Pflicht gebaut, existiert schlicht keine COC — und der Hersteller kann auch keine nachträglich erstellen. Der Weg führt dann über eine Einzelabnahme bei der zuständigen Behörde.

Die Zehnjahresfrist

Ein Punkt, der oft übersehen wird: Nach Artikel 36 der Verordnung (EU) 2018/858 schuldet der Hersteller dem Fahrzeugeigentümer eine Zweitschrift der Übereinstimmungsbescheinigung in Papierform — und zwar für einen Zeitraum von zehn Jahren nach der Herstellung des Fahrzeugs.

Jenseits dieser Frist besteht kein Anspruch mehr. Viele Hersteller stellen weiterhin Bescheinigungen aus, aber freiwillig. Bei einem Import lohnt es sich daher, die Anfrage nicht aufzuschieben.

Und die elektronische COC?

Seit dem 5. Juli 2026 übermitteln die Hersteller die Konformitätsdaten neuer Fahrzeuge im eCOC-Format an die Genehmigungsbehörden. Das ändert nichts an der Zeitleiste oben: Es gibt keine Rückwirkung. Ein Fahrzeug, das vor diesem Datum gebaut wurde, hat keine eCOC — für einen Import oder eine verlorene Bescheinigung bleibt die klassische COC das maßgebliche Dokument.

Häufige Fragen

Quellen

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