Warum eine COC für einen importierten Mercedes-Benz Sprinter?
Ein in einem anderen EU-Land gekaufter Mercedes-Benz Sprinter muss vor der Zulassung seinem genehmigten Typ zugeordnet werden. Die COC liefert der Behörde die Daten, die der ausländische Fahrzeugschein nicht immer enthält: Typ-Variante-Version (D.2), Genehmigungsnummer (K), CO₂-Emissionen, Massen, Sitzplätze.
Trägt der Fahrzeugschein Ihres Sprinter die Felder D.2 und K bereits vollständig, ist eine COC in Frankreich nicht immer nötig: Die kostenlose FIN-Prüfung sagt es Ihnen vor der Bestellung.
Versionen und typische Fallstricke beim Sprinter
Einen Mercedes-Benz Sprinter gibt es je nach Baujahr, Motorisierung und Erstverkaufsland in vielen Versionen. Die Bescheinigung beschreibt genau die Version, die das Werk verlassen hat, identifiziert über die FIN — nicht die aus der Anzeige. Was wir vor der Anfrage prüfen: die Übereinstimmung von ausländischem Fahrzeugschein und FIN, die Klasse (N1), die Sitzplatzzahl und die genehmigten Reifengrößen.
Dieser Sprinter ist in Klasse N1 (Nutzfahrzeug) genehmigt: Sitzplatzzahl und Trennwand in der Bescheinigung entscheiden über die steuerliche Behandlung und lassen sich bei der Zulassung nicht frei ändern. Eine vom Aufbauhersteller umgebaute Version unterliegt der Mehrstufengenehmigung: Dann zählt das Dokument der letzten Stufe.
Fahrzeugalter und Verfügbarkeit der Bescheinigung
Der Mercedes-Benz Sprinter wird in Europa seit 1996 verkauft. Hersteller müssen die Konformitätsdaten nur zehn Jahre nach der Herstellung aufbewahren (Art. 36 VO (EU) 2018/858): Bei einem älteren Exemplar prüfen wir die tatsächliche Verfügbarkeit vor der Abrechnung und erstatten vollständig, wenn das Dokument nicht zu beschaffen ist.